Die Grundrechte sichern in einer kommunikativ konstituierten Welt den Zugang des Einzelnen zu Recht und Politik als Teilsystemen. Die Paradoxie der wechselseitigen Verweise zwischen Recht und Politik spiegelt sich dabei im Verhältnis zwischen Grundrechten und Gesetzgebung wider. Josef Aulehner definiert das bislang im Zentrum der Betrachtungen stehende eindimensionale und bipolare Verhältnis zwischen dem Staat und einem Grundrechtsträger als (zu) stark vereinfachten Ausnahmefall und verweist es an den Rand der Betrachtungen. Im Zentrum seiner Untersuchung steht stattdessen das mehrdimensionale und multipolare Verhältnis aller Beteiligten in einer bestimmten Situation mit deren jeweils tangierten Grundrechten und Verfassungspositionen. Für das Verhältnis von Grundrechten und Gesetzgebung erweist sich dabei die Offenhaltung der Zukunft als entscheidend.