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Neuerscheinungen 2011

Stand: 2020-01-07
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Walter Zimmermann

FamFG


Einführung in das familiengerichtliche Verfahren und die freiwillige Gerichtsbarkeit
2. Aufl. 2011. XXIII, 289 S. 224 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2011
ISBN: 3-406-58885-9 (3406588859) / 3-406-62561-4 (3406625614)
Neue ISBN: 978-3-406-58885-3 (9783406588853) / 978-3-406-62561-9 (9783406625619)

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Der praktische Leitfaden stellt in kurzer und prägnanter Form das gesamte FamFG dar - die Vorschriften zum Familienverfahren und zum Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Werk behandelt dabei die wesentlichen Grundzüge und nimmt detailliert Stellung zu den in der Praxis auftretenden Fragen.
Zum Werk
Das Werk stellt in kurzer und prägnanter Sprache das gesamte FamFG dar. Es beschränkt sich dabei auf die wesentlichen Grundzüge, die jeder Jurist, der in Familiensachen oder der Freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig ist, beherrschen muss.
Inhalt
- Allgemeines (Allgemeine Regelungen wie Anwendungsbereich, Verfahrenskostenhilfe, Zuständigkeit, Fristen, einstweilige Anordnungen, Rechtsmittel, Kosten etc.)
- Familiensachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
- Nachlass- und Teilungssachen
- Freiheitsentziehungssachen, Abschiebehaft
- Aufgebot
- Gerichts- und Anwaltskosten
sowie
- Übergangsrecht
Vorteile auf einen Blick
- kompakter Überblick
- detaillierte Stellungnahme zu den in der Praxis auftretenden Fragen
Zur Neuauflage
In der zweiten Auflage wird das gesamte FamFG dargestellt, im Unterschied zur 1. Auflage, in der hauptsächlich zu den Neuerungen Stellung genommen wurde.
Zielgruppe
Für alle Juristen, die sich mit Familiensachen und Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschäftigen, z.B. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Richter an Familiengerichten, Betreuungsgerichten und Nachlassgerichten sowie Rechtspfleger.
Professor Dr. Walter Zimmermann ist Vizepräsident des Landgerichts Passau a.D. und Honorarprofessor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Regensburg.