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Jakob Glajcar
Altersdiskriminierung durch tarifliche Vergütung
2011. 2011. 362 S. 235 mm
Verlag/Jahr: CENTAURUS 2011
ISBN: 3-86226-035-6 (3862260356)
Neue ISBN: 978-3-86226-035-5 (9783862260355)
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Das Werk setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit tarifvertragliche Vergütungsbestimmungen mit dem vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) statuierten Verbot der Altersdiskriminierung vereinbar sind und welche Folgen aus einem Verstoß resultieren.
Zunächst werden gängige Tarifregelungen über die Grundvergütung aber auch über finanzielle Zusatzleistungen wie u.a. Krankengeldzuschüsse, Abfindungen oder die betriebliche Altersvorsorge am Maßstab des AGG überprüft, sofern sie unmittelbar an das Alter anknüpfen oder mittelbar über die Kriterien Beschäftigungsdauer und Betriebszugehörigkeit. Hierbei sollen insbesondere Leitlinien für diskriminierungsrechtlich unbedenkliche Entlohnungsregelungen aufgezeigt werden. Ist eine Tarifbestimmung altersdiskriminierend, kommt es entscheidend auf die Rechtsfolgen an. Abweichend von der herrschend vertretenen umfassenden Angleichung nach oben zu Gunsten der benachteiligten Beschäftigten stellt der Verfasser einen differenzierenden Ansatz vor, der sowohl die verfassungsrechtlich verbürgte Tarifautonomie als auch die europarechtlichen Vorgaben an das AGG hinreichend berücksichtigt. Einen möglichen Vertrauensschutz des gutgläubigen Arbeitgebers, für den schon eine teilweise Angleichung des Lohnniveaus nach oben den finanziellen Ruin bedeuten kann, behandelt der letzte wichtige Abschnitt.
Mit der Arbeit sollen Wissenschaft wie auch Praxis angesprochen werden. Insbesondere stellt sie eine rechtliche Orientierungshilfe für die Tarifparteien dar und hilft dem unmittelbar oder kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme tariflich gebundenen Arbeitgeber zu erkennen, wann Vergütungsbestimmungen den Vorgaben des AGG widersprechen.
Studium der Rechtswissenschaft an WWU Münster, Bucerius Law School, Hamburg, und der University of Texas at Austin (1.4.2003 bis 21.4.2008)
Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter für das arbeitsrechtliche Dezernat der Kanzlei Lovells (jetzt Hogan Lovells), Hamburg (4.8. 31.12.2008)
Jetzige Tätigkeit: Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Düsseldorf