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Neuerscheinungen 2011

Stand: 2020-01-07
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Christian Armbrüster, Horst Baumann, Florian Dallwig, Helmut Gründl, Helmut Schirmer, Hans-Peter Schwintowski, Wolfgang Zschockelt (Beteiligte)

Deckungsbegrenzungen in der Pflichtversicherung


Herausgegeben von Armbrüster, Christian; Baumann, Horst; Gründl, Helmut; Schirmer, Helmut; Schwintowski, Hans-Peter; Zschockelt, Wolfgang
2011. XXIV, 396 S. 21 cm
Verlag/Jahr: VVW GMBH 2011
ISBN: 3-89952-601-5 (3899526015)
Neue ISBN: 978-3-89952-601-1 (9783899526011)

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Seit der VVG-Reform enthält das Versicherungsvertragsgesetz mit
114 VVG erstmals eine Vorschrift, die Vorgaben zum notwendigen Deckungsumfang von Pflichtversicherungen macht. Die Frage nach den Konsequenzen dieser Vorschrift für die Vertragspraxis, insbesondere für den zulässigen Umfang von vertraglichen Deckungsbegrenzungen in Pflichtversicherungen, ist bislang weitgehend ungeklärt. Diese Klärung unternimmt der Autor mit der vorliegenden Arbeit.

In einem allgemeinen Teil werden zunächst die Grundlagen der Pflichtversicherung beleuchtet. Hierzu zählen u.a. die Frage nach Zweck und Arten von Pflichtversicherungen sowie die Definition des Begriffs der Pflichtversicherung. Es werden zahlreiche Auslegungsprobleme des
114 VVG eingehend behandelt. Einen Schwerpunkt bildet in diesem Kontext die Frage, wie die Generalklausel des
114 Abs. 2 S. 1 VVG konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht werden kann. Außerdem werden auch die Fragen nach der Rechtsfolge eines Verstoßes gegen
114 VVG sowie ihr Verhältnis zu
307 BGB eingehend behandelt.

In einem an die ermittelten Grundlagen anknüpfenden besonderen Teil werden die praxisrelevantesten marktüblichen Deckungsbegrenzungen auf ihre Zulässigkeit in Versicherungsverträgen hin überprüft:

- Serienschadenklausel,
- Nachhaftungsbegrenzung
- Risikoausschluss für wissentliche Pflichtverletzungen (sog. Pflichtwidrigkeitsklausel)
- Haftungsausschluss für Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen
- Ausschluss für Erfüllungsschäden.

Für jeden der untersuchten Ausschlüsse gibt die Arbeit eine konkrete Antwort auf die Frage nach ihrer Zulässigkeit.

Die Arbeit ist für die Versicherungspraxis sowie für Forschung und Lehre gleichermaßen von Interesse.