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Stand: 2020-01-07
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Wolff-Dietrich Barth, Wolfgang Mühler, Marco Trips (Beteiligte)

Abstandsvorschriften der Niedersächsischen Bauordnung, Kommentar


Herausgegeben von Trips, Marco
4., überarb. Aufl. 2012. XIV, 186 S. 81 Abb. s/w. 210 mm
Verlag/Jahr: DEUTSCHER GEMEINDEVERLAG; KOHLHAMMER 2012
ISBN: 3-555-01426-9 (3555014269) / 3-555-01594-X (355501594X) / 3-555-20272-3 (3555202723)
Neue ISBN: 978-3-555-01426-5 (9783555014265) / 978-3-555-01594-1 (9783555015941) / 978-3-555-20272-3 (9783555202723)

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In der vierten Auflage dieses Kommentars werden die Abstandsvorschriften weitgehend neu erläutert, da sie durch die Neufassung der NBauO eine erhebliche strukturelle und inhaltliche Änderung erfahren haben. Die Vorbemerkungen enthalten Erläuterungen zu folgenden Themen, die für die Abstandsvorschriften von großer Bedeutung sind: Ermächtigung nach
9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB, Nutzungsänderungen, Grundstücksteilungen, Abweichungen nach
66 NBauO, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baumaßnahmen an baulichen Anlagen mit zu geringen Grenzabständen.
Der Kommentar erläutert unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur die in der Neufassung der NBauO vom 3. April 2012 strukturell und inhaltlich erheblich geänderten Abstandsvorschriften. In den Vorbemerkungen erfolgen Erläuterungen zu folgenden, in engem Zusammenhang zu den Abstandsvorschriften stehenden Themen: Ermächtigung nach
9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB, die gestattet, in Bebauungsplänen vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen festzusetzen. Nutzungsänderungen, Grundstücksteilungen, die neue Regelung über Abweichungen nach
66 NBauO, die die bisherigen Vorschriften über Ausnahmen und Befreiungen ersetzt, öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz, Baulasten, die eine Verlagerung von Grenzabständen auf Nachbargrundstücke und im Rahmen der offenen Bauweise eine Grenzbebauung ermöglichen und - Baumaßnahmen an baulichen Anlagen mit zu geringen Grenzabständen.
Der Kommentar enthält 81 Abbildungen, die die nunmehr in drei Paragraphen zusammengefassten Abstandsvorschriften zeichnerisch veranschaulichen sowie den Zugang zu ihnen wie auch den Vollzug erleichtern sollen.
Wolf-Dietrich Barth, Ministerialrat a.D.; Dipl.-Ing. Wolfgang Mühler, Ministerialrat a.D.