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Neuerscheinungen 2013

Stand: 2020-01-07
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Gerrick von Hoyningen-Huene, Alfred Hueck, Götz Hueck, Rüdiger Krause, Rüdiger Linck (Beteiligte)

Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Kommentar


Begr. v. Alfred Hueck. Fortgef. v. Götz Hueck
15., neubearb. Aufl. 2013. XVIII, 890 S. 24,5 cm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2013
ISBN: 3-406-46939-6 (3406469396) / 3-406-52531-8 (3406525318) / 3-406-64090-7 (3406640907)
Neue ISBN: 978-3-406-46939-8 (9783406469398) / 978-3-406-52531-5 (9783406525315) / 978-3-406-64090-2 (9783406640902)

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Der vielzitierte Kommentar gibt in der 15. Auflage Antworten auf die aktuellen Fragen der Praxis, z.B. zum Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten, zum Umgang mit Massenentlassungen, zur Zulässigkeit von Altersgruppen bei der Sozialauswahl sowie zur Kündigung von Schwerbehinderten oder von Datenschutzbeauftragten. Weitere aktuelle Themen:
- neue Rechtsprechung zum Kleinbetrieb
- Bedeutung des AGG im Kündigungsschutzrecht
- Whistleblowing und Bedeutung der EGMR-Rechtsprechung für das Kündigungsschutzrecht
- EGMR-Rechtsprechung und kirchliche Arbeitsverhältnisse
- Folgen der EuGH-Rechtsprechung für die Auslegung der Par. 17 ff. KSchG (Junk-Entscheidung).
Zum Werk
Das wichtigste Rechtsgebiet des Arbeitsrechts stellt zweifellos das Kündigungsschutzrecht dar. Dieser Standardkommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften fundiert und bietet auch zu neuen Fragestellungen eigene Lösungsansätze. Besonderer Wert wurde auf die Darstellung der Verknüpfung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften gelegt.
Der Kommentar ist - wie schon die Vorauflagen gezeigt haben - für alle Arbeitsgerichte, Personalabteilungen, die privaten und öffentlichen Betriebe, Betriebs- und Personalräte, Verbände und Gewerkschaften sowie die mit der Materie befassten Rechtsanwälte ein zuverlässiges und unentbehrliches Handwerkszeug. Wegen der sozialpolitischen Situation und den zahlreichen Kündigungen kommt dem Kommentar eine ganz besondere Bedeutung zu.
Vorteile auf einen Blick
- Standardkommentar
- erstklassige Autoren
- vollständige Darstellung
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Kündigungsrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis. Diese erhält Antworten nicht nur auf die Frage, wie im Fall von Bagatelldelikten zu verfahren ist. Ihr wird auch der Weg zu möglichen neuen Gestaltungen in diesem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer höchst sensiblen Rechtsgebiet gewiesen. Des Weiteren behandelt die Neuauflage den Umgang mit Massenentlassungen, die Zulässigkeit von Altersgruppen bei Sozialauswahl, im Fall der Kündigung von Schwerbehinderten sowie den Kündigungsschutz von Datenschutz- und Compliance-Beauftragten. Neben der umfassenden Auswertung von Instanz- und BAG-Entscheidungen werden die Auswirkungen der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG auf das Kündigungsrecht sowie die Folgen der BVerfG Entscheidung zu Art. 101 GG behandelt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert dem Benutzer den Zugang.
Zudem werden behandelt:
- Folgen der EuGH Rechtsprechung zum17ff KSchG (Junk Entscheidung)
- neue Rechtsprechung zum Kleinbetrieb
- Bedeutung des AGG im Kündigungsschutzrecht
- Bagatellkündigungen
- Bedeutung der Präventionsverfahren nach
84 Abs. 1 und 2 SGB IX für die krankheitsbedingte Kündigung
- Whistleblowing und Bedeutung der EGMR-Rechtsprechung für das Kündigungsschutzrecht
- EGMR-Rechtsprechung und kirchliche Arbeitsverhältnisse
Zu den Autoren
Professor Dr. v. Hoyningen-Huene ist als einer der führenden Arbeitsrechtler auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts durch zahlreiche Veröffentlichungen ausgewiesen. Ebenso Professor Dr. Krause, der am Institut für Arbeitsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen lehrt. Dr. Rüdiger Linck ist aufgrund seiner langjährigen praktischen Erfahrung als Richter am Bundesarbeitsgericht sowie einschlägiger Publikationen Experte im Kündigungsschutzrecht.
Zielgruppe
Für Arbeitsgerichte, Personalabteilungen der privaten und öffentlichen Betriebe, Betriebs- und Personalräte, Verbände und Gewerkschaften sowie Rechtsanwälte.