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Thomas Eichacker
Die rechtliche Behandlung des Büchernachdrucks im Nürnberg des 17. Jahrhunderts
Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Urheberrechts in Deutschland
2013. 489 S. m. Abb. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2013
ISBN: 3-428-13854-6 (3428138546)
Neue ISBN: 978-3-428-13854-8 (9783428138548)
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Für die herrschende Meinung gab es in Deutschland vor dem 18. Jahrhundert kein Urheberrechtsbewusstsein und kein Urheberrecht, das diesen Namen verdient.
Auf der Basis zahlreicher bisher unveröffentlichter Quellen belegt die Arbeit von Thomas Eichacker am Beispiel Nürnbergs dagegen, dass es in der Rechtspraxis schon im 17. Jahrhundert einen rechtlichen Schutz von Autoren und Verlegern gab, der erstaunliche Parallelen zur Idee des geistigen Eigentums aufwies.
Nach der bisherigen Meinung beginnt die Geschichte des modernen deutschen Urheberrechts frühestens im 18. Jahrhundert, als Rechtsgelehrte die Idee des geistigen Eigentums entwickelten. Vorher habe es kein Bewusstsein für den wirtschaftlichen Wert geistiger Leistung gegeben. Die schon früher existenten Schutzmittel gegen den Büchernachdruck, wie Druckprivilegien und Nachdruckverbote, werden überwiegend als gewerbliche Regelungen ohne urheberrechtlichen Gehalt verstanden.
Für die vorliegende Arbeit hat der Autor zahlreiche neu aufgefundene Quellen ausgewertet, die nahe legen, dass diese Meinung teilweise revidiert werden muss. Er zeigt, dass das real praktizierte Autoren- und Verlegerrecht schon im 17. Jahrhundert von einem deutlichen Urheberrechtsbewusstsein geprägt war und erstaunliche Parallelen zur Idee des geistigen Eigentums aufwies.
Die Arbeit kommt am Beispiel Nürnbergs zu dem Schluss, dass die wahren Schöpfer der Idee des geistigen Eigentums nicht Rechtstheoretiker des 18., sondern Autoren, Verleger und praktisch arbeitende Juristen des 17. Jahrhunderts waren.
Einleitung
1. Teil: Grundlagen des Schutzes gegen den Büchernachdruck
Autoren- und Verlegerrechte in der Frühen Neuzeit - Die Reichsstadt Nürnberg im 17. Jahrhundert
2. Teil: Die Praxis des Nachdruckschutzes im Nürnberg des 17. Jahrhunderts
Der Schutz ideeller Autoreninteressen im Nürnberg des 17. Jahrhunderts - Die Vorstellungen von ungeschriebenen Schutzrechten gegen den Nachdruck im Nürnberg des 17. Jahrhunderts - Allgemeine schriftliche Nachdruckverbote im Nürnberg des 17. Jahrhunderts - Druckprivilegien im Nürnberg des 17. Jahrhunderts
3. Teil: Ergänzende Fragestellungen im Hinblick auf die bisher herrschende Meinung
Die ergänzenden Fragestellungen im Überblick - Das frühe Autoren- und Verlegerrecht als reichsweit geltendes ungeschriebenes Recht? - Die Verlegerzentriertheit des Nachdruckschutzes als Indiz für fehlende wirtschaftliche Autorenrechte? - Die Unterstellung des Fehlens eines literarischen Marktes als Beleg für die Unmöglichkeit wirtschaftlicher Autorenrechte - Die Nachteile des ungeschriebenen Nachdruckrechts und die Vorteile der Druckprivilegien - Die ungeschriebenen Schutzrechte gegen den Nachdruck, die Lehre vom Verlagseigentum und die Idee des geistigen Eigentums
Gesamtzusammenfassung und Schlussbetrachtung
Anhänge
Quellen- und Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Fälle und Verträge
Personen- und Sachverzeichnis