buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2013

Stand: 2020-01-07
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Hans Nawiasky

Die Grundgedanken der Reichsverfassung.


(Die innere Politik).
2013. 164 S. 164 S. 210 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2013
ISBN: 3-428-16688-4 (3428166884)
Neue ISBN: 978-3-428-16688-6 (9783428166886)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


¯Jurist, 24.8.1880 Graz, gest. 11.8.1961 Sankt Gallen. (katholisch) N. studierte nach dem Schulbesuch in Graz und Frankfurt/Main Rechts- und Staatswissenschaften in Wien, Berlin und wiederum Wien, wo er 1903 die judizielle und staatswissenschaftliche Staatsprüfung ablegte. Im selben Jahr promovierte er bei E. Philippovich mit einer.staatswissenschaftlichen Arbeit (Die Frauen im österr. Staatsdienst, 1902). 1909 habilitierte er sich - beruflich seit 1903 in der k.u.k. Postverwaltung tätig - mit einer öffentlichrechtlichen Arbeit (Deutsches und österr. Postrecht, Der Sachverkehr, Ein Btr. z. Lehre v. d. öffentl. Anstalten, 1909). 1910 nahm er als Privatdozent (1914 Titular-Prof.) die Lehrtätigkeit an der Univ. Wien auf. Es war die Zeit, in der Hans Kelsen in Wien die Reine Rechtslehre begründete. N. war ihr immer verbunden, prägte sie jedoch auf eigene Weise aus. Am 1. Weltkrieg nahm er als höherer Offizier der k.u.k. Feldpost teil. Schon 1914 war N. an die Univ. München umhabil
itiert worden. 1919 wurden ihm dort Titel und Rang eines ao. Professors verliehen. 1922 wurde er zum ´etatmäßigen ao. Professor für Staatsrecht mit der Verpflichtung zur Abhaltung von Vorlesungen über Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Arbeitsrecht, Verwaltungslehre und österr. öffentliches Recht´ ernannt. Offenbar sollte er gerade auch auf die neu an das öffentliche Recht herantretenden Herausforderungen antworten. 1928 wurde er zum Ordinarius ernannt. 1929 wurde an der Univ. München ein Institut für Reichs- und Landesstaats- und Verwaltungsrecht errichtet und N.s Leitung unterstellt. Seine Publikationstätigkeit in München eröffnete N. mit seinem grundlegenden Werk zur Bundesstaatstheorie (Der Bundesstaat als Rechtsbegriff, 1920), worin er gleiche Souveränität für Zentralstaat und Gliedstaaten in Anspruch nahm. N. gab damit dem Verständnis des Bundesstaates einen Impuls von bleibender Wirksamkeit. Zugleich begann eine lange Reihe von Arbeiten zum Staatsrecht der Weimarer
Republik und zur bayer. Verfassung. Von besonders nachhaltiger Wirkung sollten seine - eher seltenen - verwaltungsrechtlichen Arbeiten sein, insbesondere zum Steuerrecht. In München baute er die Verwaltungsakademie auf. N. wurde bald zum wichtigsten staatsrechtlichen Berater der bayer. Staatsregierung. 1928-30 war er Mitglied des Verfassungsausschusses der Länderkonferenzen, mehrfach beauftragte ihn die bayer. Staatsregierung mit ihrer Vertretung vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich. Gegen Ende der Weimarer Zeit wurde N. immer mehr zur Zielscheibe nationalsozialistischer Angriffe. 1931 kam es zu den ´Münchener Universitätskrawallen´. Wegen einer relativierenden Äußerung N.s zum Versailler Vertrag störten Nazis die Universität in einem Maße, daß sie wochenlang geschlossen bleiben mußte. 1933 wurde N. schon in den ersten Tagen nach der ´Machtübernahme´ durch einen Überfall auf seine Wohnung vertrieben. N. emigrierte in die Schweiz. Die Handelshochschule St. Gallen erte
ilte ihm einen Lehrauftrag, der dann zum Extraordinariat, schließlich zum Ordinariat ausgebaut wurde. N. arbeitete sich nicht nur in das Schweizer Staatsrecht (besonders in die unmittelbare Demokratie) ein. Er interessierte sich auch wieder für das (inzwischen ständestaatliche) österr. Recht und erschloß sich das liechtenstein. Recht. Daneben entstanden Arbeiten zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Größtes Gewicht erlangte die Entwicklung seiner Allgemeinen Rechtslehre und seiner Allgemeinen Staatslehre. Diese zeichnet sich dadurch aus, daß sie den Staat komplementär als Idee, als soziale Tatsache und als rechtliches Phänomen betrachtet. Nach dem 2. Weltkrieg warb N., der auch in der Schweiz noch nationalsozialistischen Bedrohungen ausgesetzt gewesen war, für eine gerechte Beurteilung des deutschen Volkes. Es sollte die Chance der Demokratie haben. 1946 holte ihn Wilhelm Hoegner, der zweite Nachkriegsministerpräsident Bayerns, nach Münche