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Neuerscheinungen 2014

Stand: 2020-02-01
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Tina Ehrke-Rabel, Franz Merli, Tina Ehrke- Rabel (Beteiligte)

Die belangte Behörde in der neuen Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit (f. Österreich)


Herausgegeben von Ehrke-Rabel, Tina; Merli, Franz
2014. XVI, 216 S. 2350 mm
Verlag/Jahr: VERLAG ÖSTERREICH 2014
ISBN: 3-7046-6529-0 (3704665290)
Neue ISBN: 978-3-7046-6529-4 (9783704665294)

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Das neue Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Mit 1. Jänner 2014 wird das verwaltungsbehördliche Rechtsmittelverfahren neu geordnet. Mit dem fast ausnahmslosen Wegfall der inneradministrativen Berufung wird über Beschwerden gegen verwaltungs- und finanzbehördliche Bescheide unmittelbar ein Verwaltungsgericht entscheiden. In den meisten Materien inklusive Landes- und Gemeindeabgabenangelegenheiten sind die (allgemeinen) Verwaltungsgerichte der Länder oder das Bundesverwaltungsgericht zuständig, in Bundesabgabensachen das Bundesfinanzgericht. Der belangten Behörde kommen in diesem Verfahren vor jeglichem Verwaltungsgericht einerseits Parteirechte zu, andererseits bewahrt sie gerade im abgabenbehördlichen Verfahren gewisse Befugnisse, die sie im Verhältnis zur beschwerdeführenden Partei in die Nähe des Gerichts zu bringen scheinen. Die über die bloße Parteistellung hinausgehenden Befugnisse der Abgabenbehörden sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wesentlich stärker ausgeprägt als die korrespondierenden Befugnisse der allgemeinen Verwaltungsbehörden.
Dem Praktiker bietet das vorliegende Werk einerseits einen Einblick in diese Unterschiede und Gemeinsamkeiten und andererseits eine Übersicht über die Rolle der belangten Behörde im neuen Rechtsmittelverfahren. Für den Rechtspolitiker findet sich darin ein Anstoß zum Überdenken der starken Sonderstellung des Finanzrechts in der Ausgestaltung des Verfahrensrechts.
Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Universität Graz. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das österreichische und europäische Unternehmenssteuerrecht, das Abgabenverfahrensrecht und verfassungsrechtliche Frag