Jede Form der Juristerei ist zumindest implizit auf bestimmte sprachtheoretische Grundpositionen festgelegt. Auf Grundlage der Sprechakttheorie von J. L. Austin und J. Searle versucht Kyriaki Archavlis das juristische Institut der Willenserkla mit sprachanalytischen Mitteln zu erklären und erarbeitet ihre illokutionäre Bedeutung als deklarativen Sprechakt. Dabei deckt sie die für das Recht bedeutsamen Konsequenzen und Widersprüche auf, welche einer unreflektierten sprachanalytischen Auseinandersetzung in älteren und jüngeren juristischen Rechtsgeschäftstheorien geschuldet sind. Praktisch notwendig ist eine strukturelle Freilegung der Verquickungen sprachanalytischer und juristischer Wertungen, um den überschießenden rechtsnormativen Grad der eingeforderten Verbindlichkeit in den jeweiligen Willenserklastheorien zu vergegenwärtigen. Damit verpflichtet sich die Arbeit einer methodischen Aufrichtigkeit.