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Stand: 2020-02-01
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Klaus F. Gärditz, Christian Waldhoff (Beteiligte)

PUAG, Untersuchungsausschussgesetz, Kommentar


Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
Herausgegeben von Waldhoff, Christian; Gärditz, Klaus F.
2015. XVII, 491 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2015
ISBN: 3-406-66953-0 (3406669530)
Neue ISBN: 978-3-406-66953-8 (9783406669538)

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Zum Werk
Das Untersuchungsausschussgesetz des Bundes regelt Kompetenzen, Zusammensetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Bundestages. Wichtige Einzelaspekte sind z.B. die Rechte und Pflichten von Zeugen, Auskunftspflichten der Regierung sowie Öffentlichkeit und Geheimschutz.
Das Werk leitet u.a. ein mit der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung parlamentarischer Untersuchungen sowie der Entstehungsgeschichte des PUAG und gibt einen Überblick auch über das parlamentarische Untersuchungsrecht auf Landesebene, bevor umfassend die einzelnen Paragraphen des PUAG des Bundes mit Rechtsstand Oktober 2013 (Ende der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages) erläutert werden.
Anschließend geben Abgeordnete der in der 17. Legislaturperiode vertretenen Bundestagsfraktionen aus ihrer Sicht einen rechtspolitischen Ausblick hinsichtlich der Bewährung und des Reformbedarfs des Untersuchungsausschussgesetzes.
Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Einführung in das Recht der Untersuchungsausschüsse
- Synopse zu den bislang auf Bundesebene eingesetzten Untersuchungsausschüssen und der zum Untersuchungsausschussrecht ergangenen Rechtsprechung (BVerfG/BGH/Landesverfassungsgerichte/sonstige Gerichte)
- Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorschriften
Zu den Autoren
Neben den Herausgebern kommentieren zahlreiche renommierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis.
Zielgruppe
Für Abgeordnete, beratende Rechtsanwälte, Gutachter in Untersuchungsausschüssen und Mitarbeiter der juristischen Dienste von Bundestag und Landtagen.
Prof. Dr. Christian Waldhoff, geboren 1965, studierte in Bayreuth, Fribourg, München und Speyer Rechtswissenschaft. Promotion und Habilitation 1996 und 2002 in München. Lehrbefugnis für Staats- und Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Europarecht sowie Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Neuzeit. 2003 bis 2012 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, dort zugleich Direktor des Kirchenrechtlichen Instituts, seit 2012 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, sachverständiger Berater der Deutschen Bischofskonferenz, 2010 bis 2014 Vorstandsmitglied der Vereinigung für Verfassungsgeschichte.