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Thomas Fritsche

Der Kulturbegriff im Religionsverfassungsrecht


Dissertationsschrift
2015. 327 S. 1 Tab., 2 Abb.; 327 S., 2 schw.-w. Abb., 1 schw.-w. Tab. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2015
ISBN: 3-428-14632-8 (3428146328)
Neue ISBN: 978-3-428-14632-1 (9783428146321)

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Mittels interdisziplinär informierter Arbeitstechniken wird in der vorliegenden Untersuchung hinterfragt, an welchen Punkten des Religionsverfassungsrechts der Begriff der Kultur verwendet wird und was eigentlich passiert, wenn Kulturargumente in die juristische Auseinandersetzung Einzug halten. Dabei bestätigt sich auf den unterschiedlichen Ebenen die These, dass die Verwendung des Kulturbegriffs im Religionsverfassungsrecht die rechtlichen Maßstäbe zu relativieren geeignet ist und zu einer tradierenden Anwendung des Religionsverfassungsrechts führt.
Oft werden auf dem Gebiet des Religionsverfassungsrechts pauschale Annahmen hinsichtlich einer christlich-abendländischen Kultur apostrophiert. In der juristischen Behandlung religiöser Phänomene, bei der es um präzise und sachliche Entscheidungen anhand des Gesetzes gehen sollte, geraten hier immer auch vorverfassungsrechtliche, auf Kultur und Geschichte gestützte Argumente in die Diskussion. Mittels interdisziplinär informierter Arbeitstechniken wird in dieser Untersuchung hinterfragt, an welchen Punkten des Religionsverfassungsrechts dies sichtbar wird und was passiert, wenn Kulturargumente in die juristische Auseinandersetzung Einzug halten. Dabei bestätigt sich auf unterschiedlichen Ebenen die These, dass die Verwendung des Kulturbegriffs im Religionsverfassungsrecht die rechtlichen Maßstäbe zu relativieren geeignet ist und zu einer tradierenden Anwendung des Religionsverfassungsrechts führt.
Einleitung

1. Das Religionsverfassungsrecht als methodisches Problem

Vorannahmen im Religionsverfassungsrecht - Status quo in Bezug auf die tradierte rechtswissenschaftliche Methode im Öffentlichen Recht im Spiegel des Religionsverfassungsrechts - Der interdisziplinäre Zugang zum öffentlichen Recht - Ergebnis

2. Rechtliche Ausgestaltung und Struktur des Religionsverfassungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Abgrenzung von Kultur und Religion

Gegenstand des Religionsverfassungsrechts - Religionsverfassungsrecht als Gegenkonzept zum Staatskirchenrecht. Die begriffliche Debatte als Ausdruck von Historisierung und Modernisierung - Religionsverfassungsrecht: Die Vorgaben des Grundgesetzes - Vom Recht zur Struktur - Ergebnis des Kapitels, Einordnung des Religionsverfassungsrechts

3. Kulturbegriffe der Kulturwissenschaft und der Rechtswissenschaft

Das Problem mit dem Kulturbegriff - Kulturwissenschaft als Orientierungshilfe zum Kulturbegriff - Der juristische Kulturbegriff - Einordnungen: Recht, Kultur, Moral - Ergebnis des Kapitels

4. Folgerungen und Dimensionen

Folgerungen und Dimensionen I: Die Rolle der Kultur als Ermöglichung von Integration auf verfassungsrechtlicher Ebene. Staatstheoretischer Rahmen und rechtliche Grenzen - Folgerungen und Dimension II: Die Rolle der Kultur und deren Verzicht: Das rechtswissenschaftliche Religionsverfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Kulturneutralität

Gesamtergebnis

Thesen

Literatur- und Sachwortverzeichnis
Thomas Fritsche, geb. 1987, studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Schwerpunkt Rechtsgestaltung und Rechtspolitik. Am Lehrstuhl von Frau Professor Dr. Rosemarie Will war er von 2008 bis 2014 zunächst studentischer, dann wissenschaftlicher Mitarbeiter. Von 2013 bis 2014 war er zudem wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. in Berlin. Seine Promotion durch die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin erfolgte im November 2014. Er ist derzeit Rechtsreferendar am Kammergericht.