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Stand: 2020-02-01
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Michael Jürgenmeyer

Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs


2015. 92 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2015
ISBN: 3-428-14741-3 (3428147413)
Neue ISBN: 978-3-428-14741-0 (9783428147410)

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Jürgenmeyer zeigt auf, dass die Freiheit zur Bestimmung des Geschäftsjahrs allein durch das Recht der Handelsbücher begrenzt wird. Zusammen mit den spezialgesetzlichen Normen zur Feststellung des Jahresabschlusses bei den privatrechtlichen Körperschaften stellt es den kompletten Rechtsrahmen zur Lösung aller dazu relevanten Fragen zur Verfügung. Weiterer normersetzender Annahmen bedarf es nicht. Das gilt gleichermaßen im Besteuerungs- wie auch im Insolvenzverfahren.
Das Geschäftsjahr ist ein Rechtsbegriff aus dem Recht der Handelsbücher. Es bedarf der Bestimmung durch den Kaufmann und die Gesellschaften. Indessen wird der Freiheitsrahmen zu seiner Bestimmung fast ausschließlich im Recht der Kapitalgesellschaften unter der Maxime des Schutzes von Drittinteressen diskutiert. Jürgenmeyer legt dar, dass die Bestimmung des Geschäftsjahrs eine gesellschaftsrechtliche Fragestellung nicht benötigt. Vielmehr ist es ein allein dem Recht der Handelsbücher zuzuordnendes Thema. Das Dritte Buch des HGB stellt zusammen mit den spezialgesetzlichen Regelungen zur Feststellung des Jahresabschlusses bei den privatrechtlichen Körperschaften den kompletten, aber auch ausreichenden Rechtsrahmen zur Lösung aller dazu relevanten Fragen zur Verfügung. Die sich aus dem Steuerrecht ergebenden Anforderungen hat Jürgenmeyer umfassend berücksichtigt. Ebenso sind die insolvenzrechtlichen Sonderfragen eingehend behandelt.
Einleitung

A. Ausgangslage

B. Gesetzliche Vorgaben

Zur Dauer des Geschäftsjahrs - Zum spätesten Zeitpunkt für die Bestimmung des Geschäftsjahrs - Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der aufeinander folgenden Jahresabschlüsse - Gläubigerschutz, öffentliches Interesse - Buchführung und Bilanzierung als öffentlich-rechtliche Pflichten - Schlussfolgerungen

C. Einzelfragen

Entspricht das Geschäftsjahr im Zweifel dem Kalenderjahr? - Bedarf es einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen soll? - Ist die Änderung des Geschäftsjahrs, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht bestimmt ist, wie eine Satzungsänderung zu behandeln? - Bedarf die Änderung des Geschäftsjahrs bei den Kapitalgesellschaften und der Genossenschaft stets der Eintragung in das Handelsregister? - Ist eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahrs zulässig? - Kann die Befugnis der Gesellschafter zur Änderung des Geschäftsjahrs auf das Geschäftsführungsorgan oder ein anderes Organ übertragen werden?

D. Thesen

Schluss

Literaturverzeichnis

Sachwortregister
"About Defining the Financial Year"

Jürgenmeyer shows that according to German Law the owner´s right to define the financial year of his business is solely governed by the Law of Accounting. There is no need of additional decision ruling assumptions i.e. prevention of profit manipulation. This principle also applies to any procedure like taxation on the fiscal year, or to the modification of the financial year by the insolvency administrator.