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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Mark A. Zöller

Strafrecht Besonderer Teil I


Vermögensdelikte
2., überarb. Aufl. 2015. 234 S. m. 67 Abb. 223 mm
Verlag/Jahr: BWV - BERLINER WISSENSCHAFTS-VERLAG 2015
ISBN: 3-8305-3547-3 (3830535473)
Neue ISBN: 978-3-8305-3547-8 (9783830535478)

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Die Vermögensdelikte des Strafgesetzbuchs stellen nicht nur in der juristischen Praxis die überwiegende Zahl der begangenen Straftaten dar, sondern sind auch im Rahmen der Ausbildung von besonderer Bedeutung. Das vorliegende Lern- und Studienbuch aus der Reihe "Grundlagen des Strafrechts" richtet sich neben Studenten der Rechtswissenschaft an den deutschen Universitäten insbesondere auch an Rechtsreferendare und Studierende an den Polizeifachhochschulen sowie an den Fachhochschulen für Verwaltung, die sich mit den Fragen des materiellen Strafrechts zu beschäftigen haben. Mit dieser Zielrichtung enthält es sowohl für den Anfänger als auch für den Examenskandidaten in komprimierter Form den zu bewältigenden Lernstoff, wie er für die Erzielung der geforderten Prüfungsleistungen beherrscht werden sollte. Die Struktur der Darstellung folgt dabei der Reihenfolge, in der die einzelnen Prüfungspunkte sowohl in einem strafrechtlichen Gutachten abzuhandeln als auch in der Praxis zumindest zu durchdenken sind. Zahlreiche Grafiken, Hervorhebungen und Argumentationsvorschläge veranschaulichen dem Leser die entsprechenden Zusammenhänge. Durch die Aufnahme der geltenden Gesetzestexte ermöglicht der Band im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zudem den Verzicht auf eine zusätzliche Textsammlung und ermöglicht auf diese Weise auch dem rechtspolitisch interessierten Leser einen erleichterten Zugang zu grundlegenden Fragen des deutschen Strafrechts.
Prof. Dr. Mark Zöller ist Inhaber der Professur für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier. Herr Prof. Zöller ist Autor mehrerer juristischer Fachpublikationen und zahlreicher Aufsätze. Dabei hat sich Herr Prof. Zöller intensiv mit dem Besonderen Teil des Strafrechts wie z.B. den Vermögensdelikten und den Delikten gegen Rechtsgüter der Person und der Allgemeinheit sowie dem Terrorismusstrafrecht beschäftigt.