Neuerscheinungen 2015Stand: 2020-02-01 |
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Ronald Hansel, Christofer Lenz
(Beteiligte)
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG), Handkommentar
2. Aufl. 2015. 728 S. 23,5 cm
Verlag/Jahr: NOMOS 2015
ISBN: 3-8487-1067-6 (3848710676)
Neue ISBN: 978-3-8487-1067-6 (9783848710676)
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Der Kommentar konzentriert sich auch in der 2. Auflage auf das, was den Praktiker tatsächlich interessiert: Die Darstellung des Norminhalts anhand der einzelnen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen, wie er sich in der Rechtspraxis bis zum 01.02.2015 herauskristallisiert hat. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar nicht nur die der Senate, sondern vor allen Dingen die Spruchpraxis der Kammern.
"Ein Praktiker-Kommentar im besten Sinne des Wortes, dem weitere Auflagen sehr zu wünschen sind!" (Prof. Dr. J. Vahle, DVP 5/13)
Die Neuauflage des hochgelobten Kommentars von Lenz/Hansel lotet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus. Beschwerdeführer erhalten zahlreiche konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen und sicherzustellen, dass ein gewinnbarer Fall auch tatsächlich Erfolg haben wird. Insbesondere im Verfassungsbeschwerdeverfahren kommt dabei den Kammern eine Schlüsselrolle zu, weil sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen stetig weiter entwickeln. Dies gilt insbesondere auch für den einstweiligen Rechtsschutz. Auf dem aktuellen Stand
ist die umfangreiche neue Entscheidungspraxis seit Erscheinen der 1. Auflage kommentiert. Die Auswirkungen der im Jahre 2015 in Kraft getretenen neuen Geschäftsordnung des Gerichts sind bereits berücksichtigt. Besonders hilfreich
Der Kommentierung jedes Paragraphen liegt eine doppelte Sichtweise zugrunde: Zum einen durch die Brille des seit über 15 Jahren im Verfassungsprozessrecht tätigen Rechtsanwalts, zum anderen aus der Erfahrung als langjähriger Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der mit dem Innenleben des Gerichts und seiner Arbeitsweise bestens vertraut ist.
Die Verbindungen zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wurden dort in die Kommentierung eingearbeitet, wo sich daraus für die Beschwerdeführer verfassungsprozessuale Möglichkeiten und materielle Argumentationsansätze vor dem Bundesverfassungsgericht ergeben.