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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Christian Schieder

Das Pflegestärkungsgesetz I, Kommentar


Auswirkungen der neuen Gesetzeslage für die Pflege
2015. 172 S. 297 mm
Verlag/Jahr: BEHR´S VERLAG 2015
ISBN: 3-9546831-8-0 (3954683180)
Neue ISBN: 978-3-9546831-8-5 (9783954683185)

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Aus dem Inhalt von "Das Pflegestärkungsgesetz":

Grundsätzlicher Ansatz des Ersten Pflegestärkungsgesetzes
Der übergeordnete Gedanke der Anpassung an einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Neue Gesetzeslage:

- Pflegeberatung
- Leistungsarten, Grundsätze
- Pflegesachleistung
- Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Kurzzeitpflege
- Berechnung und Zahlung des Heimentgelts
- Qualitätsprüfungen etc.
Das Pflegestärkungsgesetz I ist seit dem 01.01.2015 in Kraft getreten. Alle Pflegeeinrichtungen sind angehalten, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen um auf die neue Gesetzeslage reagieren zu können.

Die Broschüre "Das Pflegestärkungsgesetz I" richtet einen kritischen Blick auf die neue Gesetzeslage. Es werden die wesentlichen Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes I dargestellt.

Das Buch ist ein Ratgeber für alle Pflegeeinrichtungen, um im zum Teil unübersichtlichen Dickicht der Leistungen der Pflegeversicherungen den Überblick zu behalten. Die einzelnen neuen Regelungen der aktuellen Gesetzeslage sind übersichtlich und leicht verständlich durch Kommentare erläutert und zeigen die notwendigen Handlungen für die Pflegeeinrichtungen auf. Sie liefern die Informationen, die Leitungskräfte brauchen um hieraus mögliche und richtungsweisende Optimierungen für die Einrichtung zu erkennen.

Eine synoptische Gegenüberstellung der Rechtslage vor und nach dem Pflegestärkungsgesetz dient als praktische Hilfe, wenn sich beispielsweise bei Konflikten mit den Kostenträgern die Argumentationslinien aus der Änderung durch den Gesetzgeber belegen lassen.
Christian Schieder, geb. 1977, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Er war dort bis 2007 als Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, Abteilung Römisches und Gemeines Recht "Franz Wieacker", bis 2008 als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Römisches Recht der Universität zu Köln sowie bis 2009 als Lehrkraft an der Universität Göttingen tätig.