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Neuerscheinungen 2015

Stand: 2020-02-01
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Julia Ruth Krumwieh

Wir machen mit! Wie sich Kinder den öffentlichen Raum zu eigen machen


Erstauflage. 2015. 76 S. 10 Abb. 270 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2015
ISBN: 3-9582035-1-5 (3958203515)
Neue ISBN: 978-3-9582035-1-8 (9783958203518)

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Diese Arbeit soll die Notwendigkeit der Beteiligung von Kindern am Planungsprozess der Stadtplanung deutlich werden lassen, da Kinder heutzutage in Räumen aufwachsen, die bereits vorgefertigte Handlungs- und Funktionsabläufe vorweisen. Ihnen werden von Erwachsenen vorkonstruierte Räume wie der Spielplatz zugewiesen. Kinder bekommen kaum die Möglichkeit, sich ihre Räume in der Öffentlichkeit durch Interaktionen anzueignen und somit für sich zu erobern. Die Beteiligung ermöglicht es ihnen, Räume mitzugestalten und sich damit anzueignen. Auch bietet sie vielfache Chancen, wichtige Kompetenzen zu entwickeln und auszubauen, um zu selbst- und demokratiebewussten Bürgerinnen und Bürger zu werden. Somit knüpft diese Arbeit an das Jahr 2014 der Kinder- und Jugendrechte auf Ebene der Stadtplanung an.
Textprobe:
Kapitel 3, Die Verdrängung des Kindes aus dem öffentlichen Raum:
Das Bild der Kindheit befindet sich im stetigen Wandel. Noch vor 100 Jahren betrug die durchschnittliche Anzahl der Kinder pro Frau noch 4,17 heutzutage beträgt sie nur noch 1,3 Kinder. Immer mehr Familien entscheiden sich aus finanziellen oder beruflichen Gründen nur noch für ein Kind. Dem gegenüber stehen die kinderreichen Familien von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Es zeigt sich ein Zusammenhang zwischen dem Desinteresse an Kindern und Wohlstand in der Gesellschaft. Die Qualität der Interaktion mit Erwachsenen nimmt durch den Rückgang an Mehrkinderfamilien immer weiter zu. Somit wächst auch die Bedeutung des Kindergartens, der Schule und die des öffentlichen Raumes als Treffpunkt für Kinder untereinander.
3.1, Subkultur Kindheit:
Kinder gelten heutzutage als anerkannte Mitglieder der Gesellschaft. Daher wurden ihnen beispielweise durch die UN-Kinderrechtskonvention (siehe 4.2.4) weltweit geltende Rechte wie Partizipationsrechte, Überlebens- und Schutzrechte sowie Entwicklungsrechte zugesprochen. Diese berücksichtigen die spezielle Lebensphase der Kindheit als grundlegendste Phase vor dem Eintritt in das Erwachsenenalter. Andersen und Hurrelmann (2010) definieren Kinder als handlungsfähige Subjekte, die aber in der ersten und grundlegenden Phase ihres menschlichen Lebenslaufs, der Kindheit , ganz bestimmte soziale Rahmenbedingungen und Entwicklungsimpulse benötigen, um ihre Handlungsfähigkeit zu entfalten und zu festigen.
Kinder können in der Gesellschaft somit als eine eigene Gruppe angesehen werden. Nur besteht die Schwierigkeit in der Bestimmung der Mitglieder der Gruppe. Für den Gesetzgeber ist ein Kind im Sinne des achten Sozialgesetzbuches, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Damit wird die Gruppe der Kinder durch eine präzise Altersangabe von den Jugendlichen und auch Erwachsenen abgegrenzt. Unter entwicklungspsychologischen Aspekten kann ebenfalls eine Unterteilung nach der Entwicklung im Altersverlauf vorgenommen werden. In der Phase der Frühsten Kindheit werden erste elementare Bausteine für den weiteren Entwicklungsverlauf gelegt, beispielsweise durch die Entwicklung der Selbstwahrnehmung. Es folgt die Frühe Kindheit, in der das Kleinkind u.a. seine motorischen und sprachlichen Fähigkeiten enorm verbessert. In der darauf folgenden Mittleren und Späten Kindheit differenziert sich beispielsweise das Selbstkonzept weiter aus, sodass es neben den sozialen Beziehungen und den schulische Fähigkeiten auch die physische Erscheinung und das im hohen Maße von der Umwelt abhängige Selbstwertgefühl umfasst.
Betrachtet man die Kindheit genauer, ist festzustellen, dass sie keine natur-anthropologische, sondern eine soziokulturelle Bestimmung (meist von Erwachsenen) ist. Somit unterliegt die Auffassung der Kindheit jeweils dem geschichtlichen und gesellschaftlichen Wandel, d.h. ihr liegen spezifische Rollenerwartungen und gesellschaftlich anerkannte Werte und Normen zugrunde.
Vor der Industrialisierung gab es kaum Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen, weder zeigten diese sich im Erscheinungsbild noch gab es eine Trennung zwischen ihren Lebenssphären.
Die historischen Anfänge der Verdrängung aus der Öffentlichkeit:
Im Mittelalter arbeiteten Kinder und Erwachsene zusammen, da kein großes Wissen notwendig war, um die anfallenden Arbeiten auszuführen. Durch die ständige Arbeitsbelastung der Kinder gab es nur wenige Kinderspiele, welche keinen unmittelbaren Bezug zur Lebenswelt hatten, und die restlichen waren zumeist gemeinsame Spiele mit den Erwachsenen. Es existierten keine gesellschaftlichen Lebensräume für Kinder und Erwachsene, sondern eine Einheit, welche sich in den Bereichen Lernen, Spielen und Arbeit widerspiegelte. Für Angehörige des damaligen Adels existierte die Möglichkeit, ihr Kind nach dem siebten Lebensjahr als Page in eine fremde Familie zu geben, um alles für das spät