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Philipp Brügge, Verena Herden, Nils Obenhaus
(Beteiligte)
SchwarzArbG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Kommentar
Von Obenhaus, Nils; Brügge, Philipp; Herden, Verena u. a.
2016. XX, 462 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2016
ISBN: 3-406-66729-5 (3406667295)
Neue ISBN: 978-3-406-66729-9 (9783406667299)
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Zum Werk
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz richtet sich in seinem Anwendungsbereich vorrangig an die Behörden der Zollverwaltung und die denen zur Zusammenarbeit verpflichteten Institutionen, wie den Finanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Bundesnetzagentur, Sozialträger und -ämter, Bundesamt für Güterverkehr, Arbeitsschutzbehörde, Polizei sowie Staatsanwaltschaften.
Dabei räumt das Gesetz den Zollbehörden weitgehende Befugnisse in der Verfolgung, Ahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit ein, die in der Praxis geeignet sind, Gewerbetreibende und deren Betriebe in rechtliche Auseinandersetzungen zu führen.
Die Kommentierung zeigt besonders die Berührungspunkte zum Arbeits- und Steuerrecht sowie zum Sozial- und Strafrecht auf, wobei die Schwerpunkte der Kommentierung auf dem Verfahrensrecht und dort besonders der Abgrenzung zwischen Prüfungshandeln und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie der Unterrichtung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden liegen.
Ergänzend finden sich Praxishilfen für den beratenden Anwalt oder Steuerberater.
In einem Anhang finden sich Verwaltungsanweisungen, wie z.B. der Bußgeldkatalog und ein ABC von Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, die dem Praktiker eine schnelle Übersicht verschafft.
Vorteile auf einen Blick
- keine vergleichbare Gesamtdarstellung am Markt
- Zusammenstellung diverser, z.T. nicht leicht auffindbarer Arbeitsmaterialien
- Querschnittskommentierung zum einschlägigen Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Strafrecht
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Steuerberater, Gewerbetreibende, die Bauwirtschaft, Verbände und Personalverantwortliche, Richter, aber ebenso die mit dem SchwarzArbG befassten Behörden, wie Hauptzollämter, Sozialversicherungsträger und Versicherungen, Sozialämter, Bundesagentur und Finanzbehörden etc.