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Neuerscheinungen 2016

Stand: 2020-02-01
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Alexander Ignor, Andreas Mosbacher (Beteiligte)

Handbuch Arbeitsstrafrecht


Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko
Herausgegeben von Ignor, Alexander; Mosbacher, Andreas
3., überarb. Aufl. 2016. 1042 S. m. Abb. 23.5 cm
Verlag/Jahr: BOORBERG 2016
ISBN: 3-415-05520-5 (3415055205)
Neue ISBN: 978-3-415-05520-9 (9783415055209)

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Das Arbeitsstrafrecht ist ein spezielles Strafrecht für Arbeitgeber und Personalverantwortliche. Die Handhabung der arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften ist schwierig. Die Normen sind verstreut auf das Arbeits- und Sozialrecht, das Verwaltungs- und Steuerrecht sowie auf das Strafgesetzbuch (StGB).
Das ´Handbuch Arbeitsstrafrecht´ hat sich mittlerweile zu einem Standardwerk entwickelt. Es präsentiert die Materie übersichtlich und praxisnah und verfolgt das Ziel, sowohl zur Vermeidung von Rechtsverstößen als auch zur rechtsstaatlichen Anwendung der Rechtsvorschriften beizutragen.
Die 3. Auflage wurde umfassend aktualisiert und erweitert. Neu aufgenommen wurden das Mindestlohngesetz und das Betriebsverfassungsrecht, zudem das Verfahrensrecht der StPO sowie des SchwarzArbG. Jedes Kapitel schließt nunmehr mit einem speziellen Compliance-Abschnitt ab.
Aus dem Inhalt:
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und Illegale Ausländerbeschäftigung (AufenthG, SchwarzArbG)
- Lohnsteuerhinterziehung (Paragraphen 370, 378, 380 AO) und Beitragshinterziehung (Paragraph 266a StGB)
- Illegale Arbeitnehmerentsendung (AEntG)
- Lohnwucher (Paragraph 291 StGB), Menschenhandel (Paragraphen 233, 233a StGB) und Mindestlohnverstöße (Paragraph 21 MiLoG)
- Arbeitszeitrecht (ArbZG) und Öffentliches Arbeitsschutzrecht
- Delikte gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
Das ´Handbuch Arbeitsstrafrecht´ ist ein Werk von Praktikern für Praktiker. Es bietet allen Juristen, die in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz mit dem Arbeitsstrafrecht zu tun haben, eine zuverlässige Arbeitshilfe. Die Autoren sind als Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Behörden und Angehörige der Justiz seit vielen Jahren mit den Besonderheiten des Arbeitsstrafrechts vertraut.
Dr. Andreas Mosbacher ist Richter am Landgericht Berlin.

Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin und außerplanmäßiger Professor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Humboldt Universität in Berlin.