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Philip Seifert

Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutsch


Dissertationsschrift
2016. 372 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2016
ISBN: 3-428-14413-9 (3428144139)
Neue ISBN: 978-3-428-14413-6 (9783428144136)

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Nach über dreißigjähriger Praxis eines der meistratifizierten Verträge der Erde wurde mit dem "Dresdner Elbtal" weltweit zum ersten Mal eine Kulturerbestätte von der UNESCO-Welterbeliste gestrichen. Der Autor untersucht in seiner Arbeit, ob in Deutschland Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Konventionsverstöße ergriffen werden müssen. Hierzu werden sowohl die Verpflichtungen der Konvention als auch deren Umsetzung im Recht des Bundes und der Länder einer detaillierten Analyse unterzogen.
Das UNESCO-Welterbeübereinkommen ist sowohl hinsichtlich der Anzahl seiner Vertragsparteien als auch seiner Bekanntheit in der Bevölkerung eines der populärsten Völkerrechtsinstrumente der Erde. Nach über dreißigjähriger Praxis entschied das Welterbekomitee im Jahre 2009 erstmalig in seiner Geschichte, mit dem "Dresdner Elbtal" eine Kulturerbestätte von der berühmten Welterbeliste zu streichen. Aufgabe der vorliegenden Arbeit war es daher zu analysieren, wie in Deutschland künftige Konflikte mit dem Welterbesystem vermieden werden können. Dazu werden der völkerrechtliche Vertrag als solcher, aber auch dessen nationale Umsetzung im Recht des Bundes und der Länder einer detaillierten Untersuchung unterzogen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die deutsche Rechtsordnung de lege lata einen hinreichenden Schutz des Welterbes bietet, jedoch darüber hinaus Maßnahmen ergriffen werden sollten, die einen entsprechenden Schutz auch in der Praxis gewährleisten können.
Einleitung
1. Teil: Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Die Entwicklung des internationalen Schutzes von Kultur- und Naturgütern aus historischer Perspektive - Die Organe des Übereinkommens - Der Gegenstand des Übereinkommens - Die Erstellung der Listen durch das Welterbekomitee - Die Rolle des Welterbekomitees im Vertragsmechanismus

2. Teil: Das UNESCO-Welterbeübereinkommen als völkerrechtlicher Vertrag in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland

Verfassungsmäßigkeit des Abschlusses des UNESCO-Welterbeübereinkommens - Die Einbeziehung in die deutsche Rechtsordnung - Berücksichtigung des Übereinkommens im Wege der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes - Die exemplarische Berücksichtigung des Kulturerbes der Welterbekonvention im Rahmen der bestehenden Denkmalschutzgesetze der Länder

3. Teil: Das UNESCO-Welterbe und die Rechts- und Verwaltungspraxis der Bundesrepublik Deutschland

Die Berücksichtigung des Übereinkommens in der Rechtsprechung deutscher Gerichte - Die Berücksichtigung des Welterbes in der Verwaltungspraxis - Vorschläge und Ansätze für eine zukünftige adäquate Berücksichtigung der Welterbekonvention - Abschließende Würdigung

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen

Anhang: Beschluss zur Streichung der Welterbestätte "Dresdner Elbtal" von der Welterbeliste

Literatur- und Stichwortverzeichnis
"The UNESCO Convention for the Protection of the World Cultural and Natural Heritage and the German Legal Order"

The UNESCO World Heritage Convention is one of the most famous international treaties with more than 190 States Parties. In 2009 the "Dresden Elbe Valley" has been the first cultural heritage site being delisted by a decision of the World Heritage Committee. The author is analyzing the multilateral convention as well as the German legal system in order to identify tasks for a better implementation of the Convention in Germany.