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Bülent Aydin
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Länder nach Einf
Dissertationsschrift
2016. 327 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2016
ISBN: 3-428-14704-9 (3428147049)
Neue ISBN: 978-3-428-14704-5 (9783428147045)
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Im Zuge der Föderalismusreform II wurde die sog. Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Neben dem Bund schreibt sie auch den Ländern vor, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Weil Art. 79 Abs. 3 GG die Eigenstaatlichkeit der Länder garantiert, wirft die Erstreckung der Schuldenregel in der Verfassung des Bundes auf die Länder die Frage auf, ob darin - insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Länder - verfassungswidriges Verfassungsrecht zu erblicken ist.
Im Zuge der Föderalismusreform II wurde die sog. Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Neben dem Bund schreibt diese auch den Ländern vor, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Weil Art. 79 Abs. 3 GG die Eigenstaatlichkeit der Länder garantiert, wirft die Erstreckung der Schuldenregel in der Verfassung des Bundes auf die Länder die Frage auf, ob darin verfassungswidriges Verfassungsrecht zu erblicken ist. Hiervon ausgehend wird der Schutzgehalt der sog. Ewigkeitsklausel im Hinblick auf die Kreditautonomie der Gliedstaaten und auf die Gewährleistung einer aufgabenadäquaten Finanzausstattung der Länder herausgearbeitet. Der gefundene Maßstab wird sodann an die durch die Einführung der Schuldenbremse veränderte Rechtslage angelegt: Determiniert der Bund die Landeshaushalte durch seine Steuer- und Sachgesetzgebung in hohem Maße, schneidet den Ländern aber zugleich die Möglichkeit zur strukturellen Verschuldung ab, muss er eine angemessene Finanzausstattung seiner Glieder nötigenfalls unter Aufwendung eigener Mittel gewährleisten.
1. Problemaufriss
2. Das neue Schuldenregime der Art. 109 Abs. 3, 115, 143d GG
Darstellung der neuen Länderschuldenregel - Vor diesem Hintergrund: Präzisierung der Fragestellung
3. Der Prüfungsmaßstab: Art. 79 Abs. 3 GG
Grundlegendes - Mit Blick auf die Aufgabenstellung: Föderative Schutzgüter
4. Anwendung auf die neue Rechtslage
Vorüberlegungen - Prognosen
5. Gesamtergebnis in Thesen
Literatur- und Quellenverzeichnis
Sachindex
"Framework Conditions in Constitutional Law Ensuring Appropriate Funding for the German States (Laender) after the Introduction of the Debt Rule"
As part of the "Federalism Reform II", the so called Debt Brake was incorporated in Germany´s Basic Law. It requires both the Federal Government and the Laender to balance their budgets without the receipts from loans. As article 79 para 3 GG (Basic Law) guarantees the sovereignty of the Laender, the extension of the federal debt rule to the Laender gives rise to the question whether such an extension is so be considered unconstitutional, bearing in mind, in particular, the requirement to provide the Laender with appropriate funding.