Neuerscheinungen 2016Stand: 2020-02-01 |
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
|
Herderstraße 10 10625 Berlin Tel.: 030 315 714 16 Fax 030 315 714 14 info@buchspektrum.de |
Rahel Eissing
Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nach Paragraph 890 ZPO im Spannungsfeld der materiellrechtlichen und prozes
Unter besonderer Berücksichtigung einer zeitlich beschränkten Erledigungserklärung. Dissertationsschrift
2016. 219 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2016
ISBN: 3-428-14795-2 (3428147952)
Neue ISBN: 978-3-428-14795-3 (9783428147953)
Preis und Lieferzeit: Bitte klicken
Ist es möglich, einen Verstoß gegen einen bereits titulierten Unterlassungsanspruch auch dann noch mit den Ordnungsmitteln des
890 ZPO zu ahnden, wenn sich nach dem Verstoß aber vor der Festsetzung des Ordnungsmittels der dem Titel zugrunde liegende Unterlassungsanspruch bereits erledigt hat? Dieser Frage geht die Verfasserin unter Berücksichtigung der Rechtsnatur der Ordnungsmittel und der notwendigen Unterscheidung zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren nach.
Seit Einführung der ZPO war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob titulierte Unterlassungsansprüche noch vollstreckt werden können, wenn sich der zugrunde liegende Anspruch bereits erledigt hat. Im Jahr 2003 hat sich der Bundesgerichtshof hierzu erstmals positioniert und einen - scheinbar - simplen Ausweg aus dem dogmatischen Dilemma anhand einer zeitlich beschränkten Erledigungserklärung aufgezeigt. Die Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sind seitdem verstummt. Die Untersuchung setzt sich mit den Grundlagen einer Vollstreckung nach
890 ZPO auseinander und zeigt auf, dass die Entscheidung für eine zeitlich beschränkte Erledigungserklärung ein Ausweg sein kann - sofern die prozessualen Weichen hierfür bereits im Erkenntnisverfahren richtig gestellt werden.
I. Einführung und Problemdarstellung
Konkrete Problemstellung - Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2003 - Konsequenzen aus der Entscheidung für das Erkenntnisverfahren - Ziel und Gang der Untersuchung
II. Die Unterlassungsansprüche
Begriffsbestimmung der Unterlassung - Geschichtliche Entwicklung der Unterlassungsklage - Differenzierung zwischen Unterlassungsklage und Unterlassungsanspruch - Arten und Voraussetzungen von Unterlassungsansprüchen - Unterlassungsansprüche unter Betrachtung der zeitlichen Dimension - Unterlassungsklage als allgemeine Leistungsklage - Prozessvoraussetzungen der Unterlassungsklage - Zusammenfassung
III. Vollstreckung von Unterlassungsansprüchen
Titulierung von Unterlassungsansprüchen - Vollstreckung durch Ordnungsmittel - Die einzelnen Verfahrensabschnitte: Abgrenzung des Erkenntnisverfahrens zum Vollstreckungsverfahren - Zusammenfassung
IV. Erledigung im Rechtsstreit
Begriffsbestimmung, Abgrenzung von Erledigung und Erledigungserklärung - Entstehungsgeschichte - Übereinstimmende, einseitige und teilweise Erledigungserklärung - Möglicher Zeitpunkt der Erledigung und der Erledigungserklärung - Arten der Erledigung bei Unterlassungsansprüchen - Zusammenfassung
V. Auswirkung der Erledigung auf die Ordnungsmittelfestsetzung
Titelerfordernis bei Festsetzung der Ordnungsmittel - Schicksal des Titels bei vollständig übereinstimmender Erledigungserklärung - Schicksal des Titels bei einseitiger Erledigungserklärung - Zusammenfassung
VI. Teilbarkeit von Unterlassungsansprüchen und Beschränkung der Erledigungserklärung in zeitlicher Hinsicht
Erkenntnisverfahren als Ausgangspunkt für die Beschränkung der Erledigungserklärung - Zeitliche Beschränkung der Erledigungserklärung - Auswirkungen der beschränkten Erledigungserklärung auf den Rechtsstreit - Kritik - Zusammenfassung
VII. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Sachverzeichnis
"The Enforcement of Injunctive Relief Pursuant to Section 890 of the German Code of Civil Procedure"
The doctoral thesis focuses on the topic of the enforcement of injunctive relief pursuant to Section 890 of the German Code of Civil Procedure. In particular, the doctoral thesis deals with breaches of injunctions already granted and the possibility of a penalty for breaches after the injunction has been complied with.