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Dorothee Mußgnug
Acht und Bann im 15. und 16. Jahrhundert
2016. 368 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2016
ISBN: 3-428-14917-3 (3428149173)
Neue ISBN: 978-3-428-14917-9 (9783428149179)
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Bis ins 16. Jahrhundert sollte eine Verurteilung durch "weltliche" Acht und "geistlichen" Bann die Durchsetzung von Urteilen sichern. Doch die Verfahren erwiesen sich als so politisch, dass keine gemeinsame "Exekution" der Urteile durch Acht und Bann zustande kam. An einzelnen Beispielen wird gezeigt, wie sehr kaiserliche und päpstliche Interessen auseinanderfielen. Doch selbst protestantische gewordene Reichsterritorien glaubten auf eine Verurteilung durch geistliche Instanzen nicht verzichten zu können und griffen auf einen "christlichen Bann" zurück.
Die vielfach im Heiligen Römischen Reich ergangenen Landfriedensgebote und Gerichtsordnungen erwiesen sich als brüchig. Deshalb sollten bis ins 16. Jahrhundert hinein weltliche und geistliche Urteile durch den Ausspruch von "Acht" und "Bann" gestützt und durchgesetzt werden. Das hielten Reichsabschiede oder besondere Abmachungen fest. Aber in den hochpolitischen Verfahren, in denen jede Seite freimütig Kritik äußerte und mit Gutachten bzw. Breven untermauerte, fielen die Interessen von Kaiser und Papst weit auseinander. Diese Arbeit zeichnet das Auseinanderbrechen am Beispiel verschiedener Verfahren nach. Doch selbst in den Reichsterritorien, die sich nach der Reformation zum protestantischen Glauben bekannten, verzichteten die von ihren Landesherren erlassenen "Kirchenordnungen" nicht auf "geistliche Strafen" durch einen "christlichen Bann". Die Bestrafung durch den Landesherrn als geistlichem und zugleich weltlichem Richter blieb umstritten.
A. Einleitung
Wortverbindung "Acht und Bann" - Literatur und Quellen
B. Acht- und Bannverfahren unter Sigmund
Sigmund als König und "advocatus ecclesiae" - Acht- und Bannverfahren
C. Acht- und Bannverfahren unter Friedrich III.
Friedrich III. und die Päpste seiner Regierungszeit - Bemühungen um Landfrieden und Gerichtsreform - Acht- und Bannverfahren
D. Acht- und Bannverfahren unter Maximilian I.
Maximilian I. und die Päpste - Gerichtsbarkeit und Exekution der Urteile - Acht- und Bannverfahren
E. Acht- und Bannverfahren unter Karl V.
Causa Lutheri - Karl V., "advocatus ecclesiae et imperator" - Acht- und Bannverfahren
F. Acht und Bann unter Ferdinand I.
G. Der "christliche Bann"
H. Schlußbemerkungen
Quellen- und Literaturverzeichnis
Personenregister
"Am Ende entsteht ein sehr vielfältiges Bild der politischen Prozesse im römisch-deutschen Reich, die sich einer einheitlichen Normierung ebenso entziehen wie einer klaren Interpretation durch den modernen Historiker. Dieser jedoch bekommt durch die quellennahe Nacherzählung der ermittelten Fakten ein ausgezeichnetes Gerüst an die Hand, das ihn zur weiteren Interpretation in die Lage versetzt. [...] Er bildet einen wichtigen Baustein zum Verständnis des Verhältnisses zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt in Spätmittelalter und Frühneuzeit." Prof. Dr. J. Friedrich Battenberg, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 165 / 2017
"Proscription by the Emperor and Excommunication by the Pope During the 15th and 16th Century"
Even in the 16th century the combined acts of secular condemnation as an outlaw by the Emperor and excommunication by the Pope were considered necessary to ensure the execution of verdicts. In practise however many of the lawsuits proved to be so highly political that the double execution by outlawing and excommunication could not be achieved. Several examples shall demonstrate how far the imperial and papal interests differed from each other. On the other hand in territories, which had adopted the Reformation, a condemnation by secular and at the same time clerical authorities led to a revival of the "Christian ban".