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Yvonne Chr. Schmid
Die elterliche Einwilligung in eine Zirkumzision - eine unzulässige Beschneidung kindlicher Rechte?
Rechtliche Analyse des 1631d BGB unter Bezugnahme des deutschen Verfassungsrechts und des internationalen Rechts. Dissertationsschrift
2016. 339 S. 2 Tab.; 339 S., 2 schw.-w. Tab. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2016
ISBN: 3-428-15002-3 (3428150023)
Neue ISBN: 978-3-428-15002-1 (9783428150021)
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Mit Schaffung des
1631d BGB entschied der Gesetzgeber im Jahr 2012, dass die religiös motivierte Beschneidung männlicher Kinder aufgrund elterlicher Einwilligung grundsätzlich mit den kindlichen Rechten vereinbar ist. Die Arbeit analysiert die Vorschrift unter Einbeziehung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und Judikatur, die das Eltern-Kind-Verhältnis ausformen. Dem sich offenbarenden Anpassungsbedarf kann aus Sicht der Autorin mit der vorgeschlagenen Neuregelung begegnet werden.
Die Arbeit unterzieht
1631d BGB, der die elterliche Entscheidung für eine allein religiös oder gesundheitsprophylaktisch motivierte Zirkumzision des männlichen Kindes decken kann, einer rechtlichen Analyse unter Bezugnahme des deutschen Verfassungsrechts und des internationalen Rechts. Die Auflösung der besonderen Spannungslage zwischen den Rechten des Kindes und den Rechten der Eltern bildet dabei einen Schwerpunkt und erfolgt unter Rückgriff auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen und Judikatur, die das Eltern-Kind-Verhältnis bei Eingriffen in den kindlichen Körper ausformen. Ob
1631d Abs. 2 BGB, der unter bestimmten Voraussetzungen die Beschneidung durch nicht-ärztliche Beschneider zulässt, mit den Rechten der rituellen Beschneider der betroffenen Kinder und Eltern vereinbar ist, bildet einen weiteren wesentlichen Untersuchungsgegenstand. Die rechtliche Analyse der Vorschrift offenbart Anpassungs- und Ergänzungsbedarf, dem die im Rahmen der Arbeit vorgeschlagene Neuregelung elterlicher Einwilligungsmöglichkeit aus Sicht der Autorin gerecht werden kann.
A. Die Knabenbeschneidung:
1631d BGB als "Problemlöser"
B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands
Die Regelung in
1631d BGB. Beschneidung des männlichen Kindes - Begriffsbestimmung - Zirkumzision einer einsichts- und urteilsfähigen Person - Zirkumzision als medizinischer Heileingriff - Weibliche Genitalbeschneidung und -verstümmelung
C. Die Beschneidung als religiöses Gebot und kulturelle Besonderheit
Die Zirkumzision männlicher Kinder im Judentum - Die Zirkumzision männlicher Kinder im Islam - Bedeutung der Zirkumzision in anderen Glaubensgemeinschaften - Nicht-religiös motivierte Beschneidungstraditionen
D. Einfachgesetzliche Rechtslage in Deutschland
Die Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts Köln - Tatbestandsmäßigkeit der Beschneidung - Bedeutung des ärztlichen Standesrechts für die Zirkumzision - Rechtfertigende Einwilligung - Alternative Regelungsansätze - Sozialrechtlicher Gesichtspunkt. Kostenerstattung
E. Die Vereinbarkeit des
1631d BGB mit dem Verfassungsrecht
Die Verbindlichkeit grundgesetzlicher Vorgaben - Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für
1631d BGB - Die kollektive Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht religiöser Gemeinschaften - Die elterliche Entscheidungsbefugnis und deren Grenzen - Die abwägungsrelevanten Grundrechte des betroffenen Kindes - Abwägungsentscheidung: Eltern- vs. Kinderrechte im Fall der Knabenbeschneidung - Die Rechte der rituellen Beschneider - Der grundgesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz - Zusammenfassung der grundrechtlichen Prüfung
F. Die Vereinbarkeit des
1631d BGB mit internationalem Recht
Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (KRK) - Europäische Menschenrechtskonvention - Internationaler Bürgerrechtepakt - Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Europäisches Minderheitenübereinkommen - EUMindÜbk)
G. Notwendige Anpassungen: Ein Überblick
H. Das nicht gelöste Problem: Ergebnis
Literatur- und Sachverzeichnis