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Stand: 2020-02-01
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Nicola Haller

Die gesicherte Rechtsposition im Rahmen des §91 InsO (KTS 48)


2016. 258 S. 230 mm
Verlag/Jahr: HEYMANNS 2016
ISBN: 3-452-28688-6 (3452286886)
Neue ISBN: 978-3-452-28688-8 (9783452286888)

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Band 48 der Schriftenreihe "KTS – Schriften zum Insolvenzrecht"

Herausgegeben von Reinhard Bork und Rolf Stürner

Autorin:

Nicola Haller

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Vermögen des Schuldners von Gesetzes wegen beschlagnahmt, um eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger aus dem gesamten haftenden Vermögen des Schuldners zu ermöglichen. Die Insolvenzmasse wird der Gläubigergesamtheit haftungsrechtlich zugewiesen. Verfügungen des Schuldners (
81 InsO) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eines Gläubigers (
89 InsO) sind daher nicht mehr möglich. Der Schutz der haftungsrechtlichen Zuweisung der Masse gegen den Verlust einzelner Vermögensgegenstände wird abgerundet durch
91 InsO. Diese Norm verhindert auch jeden sonstigen, nicht auf einer Verfügung des Schuldners oder einer Zwangsvollstreckung durch einen Gläubiger beruhenden Erwerb aus der Insolvenzmasse, hindert also insbesondere den "gestreckten" Erwerb, der vor Verfahrenseröffnung eingeleitet wurde, sich aber erst nach diesem Zeitpunkt vollendet.

Allerdings hält der Bundesgerichtshof diese Norm ausnahmsweise nicht für anwendbar, wenn der Erwerber vor Verfahrenseröffnung bereits (anfechtungsfest) eine gesicherte Rechtsposition erlangt hatte. Eine gesicherte Rechtsposition nimmt der Bundesgerichtshof an, wenn der Schuldner den Erwerb nicht mehr ohne Zustimmung des Erwerbers einseitig verhindern konnte.

Bei genauerer Betrachtung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs stellt sich die Frage, woher er das Kriterium der gesicherten Rechtsposition des Erwerbers überhaupt nimmt, da es weder als negatives Tatbestandsmerkmal in
91 Abs. 1 InsO normiert noch als Ausnahme in
91 Abs. 2 InsO aufgeführt ist.

Die Untersuchung leistet einen Beitrag zur Klärung dieser Frage und zeigt die Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf. Einleitend wird hierzu zunächst eine allgemeine Auseinandersetzung mit der Vorschrift des
91 InsO unternommen. Sodann wird die Entwicklung des Kriteriums der gesicherten Rechtsposition anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrachtet, um die Ursprünge des Kriteriums aufzuzeigen und herauszuarbeiten, in welchen Konstellationen es sich auswirkt. Die zuvor untersuchte Entstehungsgeschichte und der Normzweck des
91 InsO tragen zur Klärung der Frage nach der methodischen Zulässigkeit der vom Bundesgerichtshof vorgenommenen Einschränkung bei. Infolgedessen werden die in der Rechtsprechung identifizierten Ursprünge des Kriteriums näher daraufhin untersucht, welche Faktoren die vom Bundesgerichtshof vorgenommene Einschränkung bedingen. Hierbei werden die relevantesten Erwerbstatbestände auf die Existenz gesicherter Rechtspositionen des Erwerbers untersucht.

Inhalt:

Teil 1: Überblick über den Regelungsgehalt des
91 InsO

Teil 2: Herkunft und Entwicklung des Kriteriums

Teil 3: Grundsätzliche Zulässigkeit eines einschränkenden Kriteriums

Teil 4: Anwartschaftsrechte

Teil 5: Parallele Entwicklungen bei anderen Rechtsinstituten

Teil 6: Weitere Anwendungsfelder des Kriteriums

Teil 7: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Dr. rer. medic. Nicola Haller, Staatlich geprüfte Diätassistentin und Dipl. Medizinpädagogin. Schwerpunktpraxen und Klinik Schulungsarbeit für Patienten mit Diabetes mellitus, Hypertonie und Antikoagulation. Lehrtätigkeit in der Aus- und Weiterbildung für Diabetesberater und Diabetologen. Training für Pädagogik, Kommunikation und Motivation sowie Seminarkonzepte für die Erlebnispädagogik in der Diabetesschulung, Mitarbeit bei Schulungsprogrammen für Pädagogik. Mitarbeit an den nationalen Versorgungsleitlinien Diabetes mellitus, Begleitung von Schulungsvereinen bei der Entwicklung von Qualitätskriterien, Medizinmoderation für medizinische Fortbildungen sowie Ausrichtung von Seminaren für Teamentwicklung.