buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2016

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Martin Ahrens, Markus Gehrlein, Andreas Ringstmeier (Beteiligte)

Insolvenzrecht (InsR), Kommentar


Herausgegeben von Ahrens, Martin; Gehrlein, Markus; Ringstmeier, Andreas
3. Aufl. 2016. 3604 S. Vorauflagen unter dem Titel „Fachanwalts-Kommentar Insolvenzrecht“ e
Verlag/Jahr: LUCHTERHAND (HERMANN) 2016
ISBN: 3-472-08669-6 (3472086696)
Neue ISBN: 978-3-472-08669-7 (9783472086697)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken



Vorauflagen unter dem Titel "Fachanwalts-Kommentar Insolvenzrecht" erschienen

Das gesamte Insolvenzrecht in einem Band!

Der Kommentar zum Insolvenzrecht ist das Zeitsparprogramm für alle Praktiker, die für insolvenzrechtliche Problemstellungen verlässliche Lösungen suchen. Der transparente Aufbau der Kommentierungen, der lösungsorientierte Stil mit vielen Beispielen und die Fokussierung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verschaffen dem Nutzer einen schnellen, intuitiven Zugang zur gesuchten Information.

So vereint der Kommentar zum Insolvenzrecht die Kompetenz anerkannter Experten aus allen Bereichen des Insolvenzrechts: Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenzrecht, Richter aus allen drei Instanzen sowie vielfach ausgewiesene Wissenschaftler bieten verlässliche Hilfestellungen auch zu Fragen, die noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.

Neben der Insolvenzordnung (InsO) werden kommentiert:

die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) mit Art. 102-110 EGInsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)

das Anfechtungsgesetz (AnfG)

das Genossenschaftsgesetz (

66a, 67c GenG)

das Insolvenzstrafrecht (

283-283d StGB)

die Vorschriften über das Insolvenzgeld (

165-172, 358-362 SGB III)

das Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (

1 – 23 KredReorgG)

die systematische Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer in der GmbH-Insolvenz.

Für die dritte Auflage des Kommentars wird erstmals das praktisch sehr bedeutsame Sanierungsrecht umfassend systematisch dargestellt.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

das Insolvenzrecht auf neuestem Stand; die Gesetzesänderungen im Hinblick auf das Insolvenzanfechtungsrecht, das Konzerninsolvenzrecht und die neue EuInsVO werden bereits berücksichtigt

praxisgerecht und präzise

wissenschaftlich fundiert und umfassend
Herausgeber:

Prof. Dr. Martin Ahrens, Universität Göttingen;

Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe;

Dr. Andreas Ringstmeier, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Arbeitsrecht, Köln.

Zielgruppe:

Rechtsanwälte, Richter und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Martin Ahrens ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Zivilprozessrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Mitherausgeber mehrerer insolvenzrechtlicher Zeitschriften, Mitherausgeber eines insolvenzrechtlichen Kommentars und Autor in zahlreichen insolvenzrechtlichen, zivilprozessrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Kommentaren sowie Handbüchern. Daneben hat er mehrere Werke zum Privat- und Verfahrensrecht mitherausgegeben sowie zahlreiche Beiträge zum Insolvenz-, Verfahrens- und Privatrecht veröffentlicht. Er trägt regelmäßig im In- und Ausland zum Insolvenz- sowie Verfahrensrecht vor und war mehrfach als Gastprofessor an der Universität Nanjing, VR China, tätig.

Prof. Dr. Markus Gehrlein ist Richter am IX. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe und besonders für Insolvenzrecht, Anwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftpflicht zuständig. Darüber hinaus ist er Honorarprofessor der Universität Mannheim.

Dr. Andreas Ringstmeier
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Abwicklung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzverfahren (Insolvenzverwalter und Treuhänder), der Beratung und Sanierung krisengefährdeter Unternehmen sowie der Beratung von Gläubigern bei drohender oder eingetretener Insolvenz ihres Vertragspartners.