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Neuerscheinungen 2016

Stand: 2020-02-01
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Karsten Gräve, Uwe Salten (Beteiligte)

Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung


Ausführliche Darstellung des Online-Mahnantrags mit der Option des Ausdrucks eines Barcode-Mahnbescheidsantrags und - neu - auch von Barcode-Folgeanträgen und dem Barcode-Widerspruch
6. neubearb. Aufl. 2016. 443 S. 24 cm
Verlag/Jahr: SCHMIDT (OTTO), KÖLN 2016
ISBN: 3-504-47954-X (350447954X)
Neue ISBN: 978-3-504-47954-1 (9783504479541)

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Pünktlich zum "Echtstart" der neuen Gerichtsvollzieherformular-Verordnung erscheint die neue Auflage dieses Standardwerks zur Praxis des gesamten gerichtlichen Mahnverfahrens. Hier erfährt der Leser, wie man die Abläufe des gerichtlichen Forderungseinzugs fehlerfrei bewältigt und vom Ausfüllen des Mahnbescheidantrags bis zum Vollstreckungstitel mit möglichst wenig Aufwand erfolgreich die Zwangsvollstreckung betreibt.

Die sechste Auflage des Werkes wurde wiederum komplett aktualisiert und auf den aktuellen Stand von Technik und Rechtsprechung gebracht:

Ausführliche Darstellung des Online-Mahnantrags mit der Option des Ausdrucks eines Barcode-Mahnbescheidantrags und - neu - auch von Barcode-Folgeanträgen und dem Barcode-Widerspruch

Besonderheiten des deutschen Auslandsverfahrens

Grundlagen des "Europäischen Mahnverfahrens"

Hinweise zur internationalen Vollstreckungserklärung

Aktueller Stand der Rechtsprechung zur "ausreichend individualisierten Forderungsbezeichnung"

Besondere Probleme bei der Parteibezeichnung (z.B. Limited, Gesamtgläubiger, WEG etc.)

Aktueller Stand der Rechtsprechung zu Nebenforderungen, Inkassokosten und Auslagen.

Ebenfalls eingeflossen sind vielfältige Erläuterungen zur Einführung und Verwendung der verbindlich eingeführten Vordrucke für

den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Als besonderes Highlight und schon komplett berücksichtigt: die "Gerichtsvollzieherformular-Verordnung" (GVFV). Hierdurch wird ab dem 1.4.2016 auch für die bisher nicht dem Formularzwang unterliegenden Zwangsvollstreckungs-Aufträge an den Gerichtsvollzieher ein verpflichtend zu verwendendes Formular vorgegeben.