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Jan Ulrich Heinemann
Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Union im Vergleich der Rechtslagen vor und nach dem Reformvertrag
Unter besonderer Berücksichtigung der impliziten Außenkompetenzen. Dissertationsschrift
Neuausg. 2016. XXXIV, 322 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG, PIETERLEN 2016
ISBN: 3-631-67167-9 (3631671679)
Neue ISBN: 978-3-631-67167-2 (9783631671672)
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Das Buch behandelt die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Union. Der Autor analysiert die geschriebenen Kompetenznormen des Unionsrechts und die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägten ungeschriebenen Außenkompetenzen.
Die Außenbeziehungen der Europäischen Union sind in den letzten Jahren vor dem Hintergrund wichtiger international verhandelter Abkommen, wie beispielsweise des Handels- und Investitionsabkommens TTIP, des Anti-Produktpiraterie-Abkommens ACTA oder des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine, mehr denn je in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Der Autor untersucht die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Union und setzt sich mit der inhaltlichen Bestimmung und der Gestalt der verschiedenen Außenkompetenzen auseinander. Im Fokus stehen neben den geschriebenen Zuständigkeiten die von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägten ungeschriebenen Außenkompetenzen. Die Analyse der Rechtsprechung und der Kompetenznormen beleuchtet die Voraussetzungen für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge und zeigt den Handlungsrahmen der Europäischen Union in ihren Außenbeziehungen auf.
Inhalt: Außenkompetenzen der Europäischen Union - Abschluss völkerrechtlicher Verträge - Geschriebene/explizite Außenkompetenzen - Ungeschriebene/implizite Außenkompetenzen - Supranationale und intergouvernementale Vertragsschlusskompetenzen - Ausschließliche Außenkompetenzen - Nicht-ausschließliche (geteilte/parallele) Außenkompetenzen - Funktionale Außenkompetenz (Art. 216 Abs. 1 Var. 2 AEUV) - "effet utile" im Bereich der Außenkompetenzen - Verträge von Nizza und Lissabon.
Jan Ulrich Heinemann, Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der University of Kent in Canterbury, Referendariat beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Promotion an Philipps-Universität Marburg, Rechtsanwalt in Frankfurt/Main.