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Stand: 2020-02-01
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Martina Tippelhofer

Der Einfluss des Unionsrechts auf die Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Berei


Dissertationsschrift
Neuausg. 2016. 318 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG, PIETERLEN 2016
ISBN: 3-631-67386-8 (3631673868)
Neue ISBN: 978-3-631-67386-7 (9783631673867)

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Diese Arbeit untersucht, ob und wie das Unionsrecht auf die Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten der EU Einfluss nimmt. Dies erfolgt anhand einer Darstellung der primär- und sekundärrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts sowie einer Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern.
Die Mitgliedstaaten der EU sind grundsätzlich berechtigt, ihre Besteuerungsansprüche im Bereich der direkten Steuern autonom festzulegen. Eventuelle internationale Doppelbesteuerung vermeiden sie durch Aufteilung von Besteuerungsbefugnissen im Rahmen von bilateralen Verträgen ("Doppelbesteuerungsabkommen"). Gleichzeitig müssen im direkten Steuerrecht die Vorgaben des Unionsrechts und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH beachtet werden. Diese Arbeit untersucht, ob und wie das Unionsrecht auf die Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten Einfluss nimmt. Dies erfolgt anhand einer ausführlichen Darstellung der primär- und sekundärrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts sowie einer umfassenden Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung.
Inhalt: Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung von internationaler Doppelbesteuerung? - Einfluss des Unionsrechts auf Kriterien zur Aufteilung von Besteuerungsbefugnissen - Der Rechtfertigungsgrund der "Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis" - Neutralisierungswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Martina Tippelhofer war nach Abschluss ihres Masterstudiums an der University of Edinburgh mehrere Jahre als Steuerberaterin in Frankfurt a.M. und München tätig. Ihre Promotion erfolgte durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München zu einem Thema des Europäischen Steuerrechts.