Mit dem Abkommen über den Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft haben Deutschland und Frankreich erstmalig einheitliches materielles Güterrecht zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU geschaffen und zugleich durch die Öffnung für andere Mitgliedstaaten über die Beitrittsklausel des Art. 21 WZG einen Schritt in Richtung eines europäischen Familienrechts geebnet.
Die Verfasserin analysiert die Regelungen des neuen Güterstands insbesondere vor dem Hintergrund nationaler deutscher und französischer Regelungen und untersucht, ob die Wahlzugewinngemeinschaft die an sie gestellten Erwartungen erfüllen kann.Jana Pannemann fertigte ihre Arbeit während ihrer Tätigkeit am Centrum für Europäisches Privatrecht (Münster) und eines Forschungsaufenthaltes an der Universität Panth´eon-Assas, Paris.