Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 06. 02. 2001 (1 BvR 12/92) der familiengerichtlichen Rechtsprechung einen Paradigmenwechsel verordnet. Seitdem werden Eheverträge durch die Fachgerichte einer hart-paternalistischen Inhaltskontrolle unterzogen.
Der Verfasser untersucht, ob diese Entwicklung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Judikative mit ihrer Interventionsrechtsprechung contralegal in die Privatautonomie eingreift. Seiner Meinung nach werden die Gerichte damit auch dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung zuwider tätig.
In seinem Diskurs schlägt er schließlich Wahlhilfen de lege ferenda vor.Der Autor war bis zum Eintritt in den Ruhestand als Rechtsanwalt und Notar in Schleswig-Holstein tätig.