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Neuerscheinungen 2016

Stand: 2020-02-01
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Peter-Dietmar Schnabel

Formularhandbuch Immobilienverwaltung


inkl. Arbeitshilfen online
2. Aufl. 2016. 236 S. 240 mm
Verlag/Jahr: HAUFE-LEXWARE 2016
ISBN: 3-648-08667-7 (3648086677)
Neue ISBN: 978-3-648-08667-4 (9783648086674)

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Dieses Buch steht allen zur Seite, die Immobilien professionell verwalten: mit wichtigen Formularen und Musterdokumenten auf dem neuesten Rechtsstand. Die Formularsammlung berücksichtigt aktuelle BGH- und WEG-Urteile und ist ebenfalls online abrufbar.
Alle wichtigen Formulare, die man für die Verwaltung von Immobilien benötigt: Dieses Buch ist eine praktische Hilfe, sowohl für Einsteiger als auch für Profis, die damit ihre Formulare auf den neuesten Stand bringen können. Detaillierte Erklärungen und die Arbeitshilfen online sorgen für praktische Umsetzbarkeit. Dieses Buch hilft Immobilienpraktikern, Zeit zu sparen und teure Haftungsfallen zu vermeiden.

Inhalt e:

Rechtssichere Musterformulare zu allen Bereichen der Immobilienverwaltung
Alle wichtigen Formulare zur Vermietung
Alle wichtigen Formulare zum Gebäudemanagement: Hausmeister, Versicherungsschäden, Auftragserteilung etc.
Hausordnung und Aushänge
Arbeitshilfen online:

Verwalter- und Hausmeistervertrag
Abnahmeprotokoll
Einladung zur Eigentümerversammlung
Muster zur Betriebskostenabrechnung
Einleitung

Zur Nutzung der Formularmappe

Werkvertragsrecht

Muster für Miet- und WEG-Verwalter
Wohnungseigentumsrecht

Die laufende Verwaltung
Formulare
Beschlüsse zur Geschäftsordnung
Beschlüsse zur Finanzverwaltung
Beschlüsse zur laufenden Verwaltung
Das schriftliche Beschlussverfahren
Rundschreiben Verkündung schriftlicher Beschluss
Mietrecht

Beginn der Verwaltertätigkeit
Das bestehende Mietverhältnis
Beendigung des Mietverhältnisses
Das beendete Mietverhältnis
Der Autor

Stichwortverzeichnis
3 Werkvertragsrecht

3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter

3.1.1 Auftrag an Handwerker

WICHTIG

Sie müssen das zugrunde liegende Angebot möglichst genau und vor allem vollständig bezeichnen. Zuvor sollten Sie das vom Auftragnehmer ermittelte Aufmaß und die zugrunde gelegten Massen überprüfen.
Bei größeren Aufträgen, die ohne bauleitenden Architekten durchgeführt werden, sollte ein Mitarbeiter der Verwaltung dabei sein, wenn der Auftragnehmer das Aufmaß erstellt.
Wenn kein Festpreis vereinbart wurde, kann der Auftragnehmer den Kostenvoranschlag überschreiten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie den Auftragnehmer noch einmal auf seine Benachrichtigungspflicht hinweisen. Dies kann auch bei einem späteren Streit über Schadensersatzansprüche wegen der Überschreitung des Angebots Vorteile bringen.
Eine Bestätigung der Annahme des Auftrags durch den Unternehmer ist bei der schriftlichen Beauftragung notwendig, um Rechtssicherheit über die vereinbarten Auftragsmodalitäten zu erhalten.
Sollte die Bestätigung des Auftrags nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist eingehen, ist eine erneute Rückbestätigung von Ihrer Seite erforderlich,
147 BGB.
Über den Beginn der Arbeiten sollten auch die Hausbewohner informiert werden (z. B. Aushang im Hausflur).