Neuerscheinungen 2016Stand: 2020-02-01 |
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Peter-Dietmar Schnabel
Formularhandbuch Immobilienverwaltung
inkl. Arbeitshilfen online
2. Aufl. 2016. 236 S. 240 mm
Verlag/Jahr: HAUFE-LEXWARE 2016
ISBN: 3-648-08667-7 (3648086677)
Neue ISBN: 978-3-648-08667-4 (9783648086674)
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Dieses Buch steht allen zur Seite, die Immobilien professionell verwalten: mit wichtigen Formularen und Musterdokumenten auf dem neuesten Rechtsstand. Die Formularsammlung berücksichtigt aktuelle BGH- und WEG-Urteile und ist ebenfalls online abrufbar.
Alle wichtigen Formulare, die man für die Verwaltung von Immobilien benötigt: Dieses Buch ist eine praktische Hilfe, sowohl für Einsteiger als auch für Profis, die damit ihre Formulare auf den neuesten Stand bringen können. Detaillierte Erklärungen und die Arbeitshilfen online sorgen für praktische Umsetzbarkeit. Dieses Buch hilft Immobilienpraktikern, Zeit zu sparen und teure Haftungsfallen zu vermeiden.
Inhalt e:
Rechtssichere Musterformulare zu allen Bereichen der Immobilienverwaltung
Alle wichtigen Formulare zur Vermietung
Alle wichtigen Formulare zum Gebäudemanagement: Hausmeister, Versicherungsschäden, Auftragserteilung etc.
Hausordnung und Aushänge
Arbeitshilfen online:
Verwalter- und Hausmeistervertrag
Abnahmeprotokoll
Einladung zur Eigentümerversammlung
Muster zur Betriebskostenabrechnung
Einleitung
Zur Nutzung der Formularmappe
Werkvertragsrecht
Muster für Miet- und WEG-Verwalter
Wohnungseigentumsrecht
Die laufende Verwaltung
Formulare
Beschlüsse zur Geschäftsordnung
Beschlüsse zur Finanzverwaltung
Beschlüsse zur laufenden Verwaltung
Das schriftliche Beschlussverfahren
Rundschreiben Verkündung schriftlicher Beschluss
Mietrecht
Beginn der Verwaltertätigkeit
Das bestehende Mietverhältnis
Beendigung des Mietverhältnisses
Das beendete Mietverhältnis
Der Autor
Stichwortverzeichnis
3 Werkvertragsrecht
3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter
3.1.1 Auftrag an Handwerker
WICHTIG
Sie müssen das zugrunde liegende Angebot möglichst genau und vor allem vollständig bezeichnen. Zuvor sollten Sie das vom Auftragnehmer ermittelte Aufmaß und die zugrunde gelegten Massen überprüfen.
Bei größeren Aufträgen, die ohne bauleitenden Architekten durchgeführt werden, sollte ein Mitarbeiter der Verwaltung dabei sein, wenn der Auftragnehmer das Aufmaß erstellt.
Wenn kein Festpreis vereinbart wurde, kann der Auftragnehmer den Kostenvoranschlag überschreiten. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie den Auftragnehmer noch einmal auf seine Benachrichtigungspflicht hinweisen. Dies kann auch bei einem späteren Streit über Schadensersatzansprüche wegen der Überschreitung des Angebots Vorteile bringen.
Eine Bestätigung der Annahme des Auftrags durch den Unternehmer ist bei der schriftlichen Beauftragung notwendig, um Rechtssicherheit über die vereinbarten Auftragsmodalitäten zu erhalten.
Sollte die Bestätigung des Auftrags nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist eingehen, ist eine erneute Rückbestätigung von Ihrer Seite erforderlich,
147 BGB.
Über den Beginn der Arbeiten sollten auch die Hausbewohner informiert werden (z. B. Aushang im Hausflur).