Neuerscheinungen 2016Stand: 2020-02-01 |
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Fabian Riexinger
Veränderte Anforderungen an die Rechtsanwendung durch die Umsetzung vollharmonisierender Richtlinien
Eine Analyse am Beispiel aktueller Probleme aus dem Recht für besondere Vertriebsformen
2016. XIV, 124 S. 21 cm
Verlag/Jahr: KASSEL UNIVERSITY PRESS 2016
ISBN: 3-7376-0134-8 (3737601348)
Neue ISBN: 978-3-7376-0134-4 (9783737601344)
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Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der vollharmonisierenden Richtlinie 2011/83/EU im Jahr 2014 wurden nicht nur die vertriebsrechtlichen Regelungen für Fernabsatz-, E-Commerce- und Direktvertriebsverträge vereinheitlicht, sondern unter anderem auch für alle B2C-Verträge geltende Pflichten und Grundsätze in
312a BGB eingeführt sowie einzelne Vorschriften im Kaufrecht geändert. Mit den im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegten Richtlinienvorschlägen zu vertragsrechtlichen Aspekten der Bereitstellung digitaler Inhalte und des Online-Warenhandels schlägt die EU-Kommission aktuell vor, die Mängelhaftung für Verträge über digitale Inhalte und im Fernabsatz vertriebene Waren umfassend vollharmonisierend zu regeln. Damit werden voraussichtlich immer mehr wichtige Regelungsbereiche des Schuldrechts von dem Konzept der Vollharmonisierung erfasst.
Der vorliegende Band zeigt an Beispielen aus dem bereits vollharmonisierten Vertriebsrecht auf, welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung vollharmonisierender Richtlinien auftreten können und welche Anforderungen an die Rechtsanwendung zur Überwindung dieser Schwierigkeiten bestehen. Hierfür werden Fragestellungen ausgewählt, zu denen bisher keine klare Rechtsmeinung besteht und die damit zusammenhängenden Probleme einer richtlinienkonformen Lösung zugeführt.
Ergebnis ist, dass gleich welche Vorgehensweise der Umsetzungsgesetzgeber wählt (wörtliche Übernahme der Richtlinienbestimmung, wörtliche Übernahme unter Hinzufügung eines Auslegungshinweises, Umformulierung und Umstrukturierung) für die Praxis Probleme verbleiben können. In der Konsequenz plädiert der Autor für eine weitgehende Loslösung von nationalen Denkmustern und eine (noch) stärkere Fokussierung auf die unionsrechtlichen Grundlagen bei der Rechtsanwendung.