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Neuerscheinungen 2016

Stand: 2020-02-01
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Pierre August, Carlus Brinkmichel, Christine Schast (Beteiligte)

ARBEIT (HEIßT) NEHMER (SIND) GEBER - "KONSENS": DIE AUFKLÄRUNG FALSCHER WIRKLICHKEIT


DIE DEHUMANISIERUNG DES MENSCHEN MITTELS DEKLASSIERUNG DER ARBEIT
2016. 252 S. 297 mm
Verlag/Jahr: EPUBLI 2016
ISBN: 3-7418-5955-9 (3741859559)
Neue ISBN: 978-3-7418-5955-7 (9783741859557)

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Über die fatale Zielverschiebung, Vermischung bzw. Egalisation von Verhaltensbefolgung und Arbeitsergebnis
In unserer Gesellschaft unterliegt Alles und Jedermann Bewertungen, deren Einsichtigkeit - ähnliche Alice hinter den Spiegeln - mit jeder Annäherung zwecks genauerer Betrachtung und Erklärung an Schärfe verliert bzw. an Diffusion gewinnt. Die Synonyme der Bewertung und sich daraus ableitenden Begrifflichkeiten führen letztlich zu Zahlen.
Ob Index, Note oder Preis besteht deren Rolle der Taxierung in der Suggestion der "Objektivität", "einer ´Objektivität´" die es im Prinzip nicht gibt, als die Bewertenden das Bewertete bzw. die Bewerteten nach ihren Gesichtspunkten: subjektiv ermessen ohne die Selbstbewertung des Bewerteten und deren Bewertung der Bewertenden - insofern gilt dies nur für Menschen - unberücksichtigt lassen.
Die individuelle Betrachtung eines Handgriffes z. B. eines Hammerschlages auf einen Nagel, legt eine sachliche bzw. fachliche Bewertung im Sinne des Tuns oder Unterlassens zu. Gemäß Subsidiaritätsprinzip formieren sich jedoch Hand- bzw. Denkschritte zu -Abfolgen sogenannten Arbeitsschritten und diese wiederum zu Arbeitsphasen.
Die Auszeichnung der Erfüllung oder Aburteilung der Nichterfüllung eines Arbeitsergebnisses unterliegt somit der Bewertung festgelegter Bewegungsabfolge und Verhaltensbefolgung. Die Anteile und Kombination des sichtbaren und unsichtbaren bzw. nachvollziehbaren und nicht-nachvollziehbaren Verhaltens setzt sich mit zunehmendem Anteil geistiger Beteiligung den Gefahren verschiedener Zielverschiebungen aus. Diese bestehen in der (1) Affirmation der Verhaltensbefolgung mit der Erfüllung des (an sich unzureichenden) Arbeitsergebnisses, in der (2) Negation der Verhaltensabweichung mit der Nichterfüllung des (an sich hinreichenden) Arbeitsergebnisses und in der (3) Vermischung bzw. Egalisation von Verhaltensbefolgung und Arbeitsergebnis.