Neuerscheinungen 2016Stand: 2020-02-01 |
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Andreas Höckmayr
Die Bedeutung des Baugrunds im Tunnelbau nach österreichischem, schweizerischem und deutschem Recht
2016. 240 S. 210 mm
Verlag/Jahr: WERNER, NEUWIED 2016
ISBN: 3-8041-5137-X (380415137X)
Neue ISBN: 978-3-8041-5137-6 (9783804151376)
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In der vorliegenden Arbeit werden die Systematik des Baugrund- und insbesondere Tunnelbaurechts herausgearbeitet, der Begriff und die grundlegenden Technologien des Tunnelbaus dargestellt, das Medium Baugrund, insbesondere das Gebirge, erläutert, die Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Baugrund im Tunnelbau verdeutlicht und das Gebirgsrisiko rechtvergleichend veranschaulicht.
Die Erörterung der Terminologie des Bauwesens sowie der Grundlagen des Tunnelbaus ergibt, dass ein Überblick über die Grundlagen der Tunnelbautechnik zum Verständnis der mit Tunnelbauten typischerweise verbundenen Gefahren, deren Wechselwirkung und den Einfluss der Baugrundbeschaffenheit auf das Schicksal der Durchführung eines Tunnelbauprojektes erforderlich ist.
Ausgehend davon, dass sowohl Technikern als auch Juristen die Dimensionen des Baustoffs Baugrund wie dessen rechtlichen Implikationen im Detail regelmäßig unbekannt sind, wird der Begriff des Baugrunds, dessen Bedeutung in den verglichenen Rechtsordnungen einschließlich des rechtshistorischen Hintergrunds mit dem Ergebnis erörtert, dass diesem nicht ausnahmslos dasselbe Begriffsverständnis zugeschrieben wird.
Die Rechtsvergleichende Behandlung des Gebirgsrisikos illustriert Gemeinsamkeiten wie Unterschiede: Tunnelbauverträge nach deutschem Recht müssen die Gefahr beachten, dass der Ausgang einer rechtlichen Auseinandersetzung über Gebirgsrisiken vor deutschen Gerichten nicht vorhersehbar ist, insbesondere dann, falls sie zum BGH gelangen. Begrüßenswert ist die Klarheit des schweizer Gesetzgebers, aber auch des österreichischen OGH, der explizit von einer Sphärenzuweisung ausgeht, so wie es untergesetzliche Regelungswerke ebenfalls enthalten, und damit eine eindeutige Zuweisung des Gebirgsrisikos an den Bauherrn vornimmt.
Insgesamt trägt eine genaue Kenntnis der Besonderheiten der einzelnen Rechtsordnungen bei der Projektierung von Bauwerken und insbesondere komplexen Infrastrukturbauten wie Tunnel dazu bei, im Falle des Vertragsschlusses nach ausländischem Recht problembewusst und gegenüber dessen typischen Fallstricken sensibilisiert aufzutreten.