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Stand: 2020-02-01
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Malte Wietfeld

Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung


2016. XV, 202 S. 210 mm
Verlag/Jahr: MÜLLER (C.F.JUR.), HEIDELBERG 2016
ISBN: 3-8114-4163-9 (3811441639)
Neue ISBN: 978-3-8114-4163-7 (9783811441637)

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Dezentrale Strukturen - z.B. innerhalb moderner Wirtschaftsunternehmen - erschweren zunehmend eine Festlegung darauf, wen die strafrechtliche Verantwortung für unrichtige oder unvollständige Angaben in steuerlichen Erklärungen trifft. Auf Basis der Tatherrschaftslehre beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen der Steuerhinterziehung gemäß
370 AO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, wie sich die herkömmlichen Kriterien der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung übertragen lassen.
Dogmatische Grundlage der Untersuchung ist dabei die Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins. Vorab wird zunächst die grundsätzliche Kritik an der Tatherrschaftslehre in den Blick genommen und untersucht, ob diese Bedenken einer Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung entgegen stehen. Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung zeigt sich, dass sich die Tatherrschaftslehre im Rahmen der Steuerhinterziehung für eine normative Bewertung und Einordnung des Geschehens öffnen muss, um den Täter einer Steuerhinterziehung bestimmen und ihn von einem Teilnehmer abgrenzen zu können. Grundlage dieser normativen Betrachtung muss dabei stets die Frage sein, wer sich die steuerliche Erklärung - nach außen verkörpert - inhaltlich zurechnen lassen möchte.
Dr. Malte Wietfeld war zunächst als Rechtsanwalt bei der Herforder Kanzlei LTS RechtsanwälteúWirtschaftsprüferúSteuerberater im Bereich des Gesellschafts- und Steuerrechts tätig. Seit Mai 2015 ist Herr Dr. Wietfeld juristischer Dezernent bei der Bezirksregierung in Detmold.