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Frank-Michael Goebel
Inkassokosten
Ein Praxisleitfaden zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
2. Aufl. 2016. 344 S. 215 mm
Verlag/Jahr: DEUTSCHER ANWALTVERLAG 2016
ISBN: 3-8240-0995-1 (3824009951) / 3-8240-1309-6 (3824013096)
Neue ISBN: 978-3-8240-0995-4 (9783824009954) / 978-3-8240-1309-8 (9783824013098)
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Inkassokosten geltend machen - so geht´s! Die Zahl der Inkassounternehmen sowie der Umfang des verwalteten Forderungsbestandes wachsen stetig. Mit der Neuregelung des Rechtsberatungsrechts zum 1.7.2008 werden die Inkassounternehmen zur Tätigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren und der gesamten Mobiliarzwangsvollstreckung zugelassen. Damit wird das Tätigkeitsspektrum der Inkassounternehmen deutlich erweitert und für den Gläubiger noch attraktiver. Das vorliegende Werk legt dar: -die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Arbeitsweise von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten -wann Inkassokosten dem Grunde nach und in welcher Höhe erstattungsfähig sind -besondere Fallkonstellationen, insbesondere die Frage, ob und in welcher Höhe Inkassokosten neben später anfallenden Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden können -der erstmals eingeführten prozessualen Kostenerstattungsanspruch für Inkassounternehmen im Mahnverfahren und die sich stellenden Fragen des Konzerninkasso. Nach der Darstellung der notwendigen tatsächlichen Grundlagen werden mit den abschließenden Mustern allen Beteiligten die erforderlichen Arbeitshilfen an die Hand gegeben, um die rechtlichen Obersätze für die Behandlung von Inkassokosten zu formulieren.
Frank-Michael Goebel ist Richter am Oberlandesgericht in Koblenz, nachdem er zuvor viele Jahre einer Zivilkammer des Landgerichts Koblenz, u.a. einer Spezialkammer für Beschwerdeverfahren, angehört hat und schon zuvor am Amtsgericht mit Vollstreckungsverfahren befasst war. Seit über zehn Jahren ist er als Arbeitsgemeinschaftsleiter und Ausbilder für Rechtsreferendare tätig und als Referent für praxisorientierte Anwaltseminare sowie die Unternehmen der Inkassowirtschaft im Vollstreckungsrecht bekannt. Daneben leitet er den Sachkundelehrgang für Inkassounternehmen nach dem RBerG bzw. dem RDG.