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Matthias Försterling
Neue Beweismöglichkeiten im elektronischen Zivilrechtsverkehr
Beweisrechtliche Aspekte des De-Mail-Postfach- und Versanddienstes unter besonderer Betrachtung rechtlicher, funktionaler und technischer Rahmenbedingungen. Dissertationsschrift
2016. XXXV, 261 S. 21 cm
Verlag/Jahr: TECTUM-VERLAG 2016
ISBN: 3-8288-3746-8 (3828837468)
Neue ISBN: 978-3-8288-3746-1 (9783828837461)
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Im elektronischen Zivilrechtsverkehr ist eine beweissichere Kommunikation von großer Bedeutung. Kommt es zu Streitigkeiten über elektronisch ausgetauschte Willenserklärungen, ist häufig die Nachweisbarkeit der Kommunikationsumstände entscheidend. Insbesondere E-Mails bieten jedoch in der Regel keine Beweissicherheit. Der auf Basis des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (De-Mail-G) von privaten Providern angebotene De-Mail-Postfach- und Versanddienst soll mittels gesetzlich regulierten De-Mails und De-Mail-Bestätigungsfunktionen eine nutzerfreundliche Möglichkeit zur Abhilfe schaffen. Matthias Försterling gibt einen Einblick in die regulatorischen, funktionalen und technischen Hintergründe des De-Mail-Postfach- und Versanddienstes. Hierauf aufbauend prüft er, welcher Beweiswert elektronischen Dokumenten im Zivilprozess zugesprochen werden kann, die mittels De-Mails ausgetauscht worden sind. Er analysiert nicht nur den eigens für den De-Mail-Postfach- und Versanddienst in die Zivilprozessordnung eingefügten
371 a Abs. 2 ZPO, sondern untersucht auch die im De-Mail-System vorgesehenen Möglichkeiten des Zugangsnachweises. Schließlich werden Besonderheiten vorgestellt, die bei der Beweisführung mit De-Mails in der zivilprozessualen Praxis zukünftig zu beachten sind.
Matthias Försterling studierte Rechtswissenschaften an der WWU Münster und spezialisierte sich neben dem juristischen Vorbereitungsdienst in einem Masterstudiengang (LL.M.) in Düsseldorf auf dem Gebiet des Informationsrechts. Nach seiner Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster (Abteilung Prof. Hoeren), arbeitete Matthias Försterling als Rechtsanwalt in einer auf dem Bereich des IP-Recht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Seit Frühjahr 2015 ist er Referent für Medienrecht in der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein.