Welche Spielräume gibt die Tarifdispositivität von equal pay/equal treatment den Arbeitsvertrags- und Tarifparteien bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen? Das Werk steckt die Grenzen der Tarifdispositivität ab und untersucht welche Regelungen bei Verstoß gegen 9 Nr. 2 AÜG Anwendung finden.