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Neuerscheinungen 2016

Stand: 2020-02-01
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Karsten Kienitz

Investitionskosten - Finanzierung


Gesetzestexte und Erläuterungen
2016. 236 S. 24 cm
Verlag/Jahr: VINCENTZ NETWORK 2016
ISBN: 3-86630-287-8 (3866302878)
Neue ISBN: 978-3-86630-287-7 (9783866302877)

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Finanzielle Aufwendungen für betriebsnotwendige tatsächliche Investitionen
können in den Pflegesatz eingerechnet werden. Diese
Tatsache klingt zunächst einfach, stellt sich aber in der konkreten
Anwendung vielschichtig und im Detail als schwer zu durchdringende
Materie dar.
Jeder, der im Management von Altenhilfeeinrichtungen wirtschaftlich
verantwortlich ist, sollte sich mit der Verrechnung der Investitionskosten
auskennen, um alle Möglichkeiten der Pflegesatzgestaltung
zu nutzen.
Das Buch stellt nicht nur alle wesentlichen landesrechtlichen Bestimmungen
dazu detailliert vor, sondern es beinhaltet auch eine
Artikelserie, die in stark komprimierter Form alle wesentlichen Aspekte
verständlich und hoch sachkompetent vermittelt. Autor
Karsten Kienitz hat hier seine Erfahrungen als Rechtsanwalt und
Pflegesatzspezialist genutzt, damit das Thema Investitionskosten
zu einer nutzbringenden Materie für alle Leser wird.
Demografische Entwicklung, medizinische Flächenversorgung in strukturschwachen
Gebieten sowie Fachkräftemangel in der Pflege stellen das Gesundheitswesen
in Deutschland immer wieder vor große Herausforderungen.
Um sich diesen zu stellen müssen Kliniken, Kostenträger und weitere Dienstleister
im Gesundheitsbereich ihre bisherigen Geschäftsprozesse überdenken
und neue Strukturen entwickeln.
Mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" hat die Bundesregierung erste Schritte
unternommen, um sich den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Insbesondere
sollen Anreize für Infrastrukturverbesserungen auf dem deutschen Gesundheitsmarkt
geschaffen werden.
Während in China durch E-Health (z.B. Pflegeroboter) versucht wird, den
Mangel an Pflegekräften zu kompensieren, geht man in Deutschland durchaus
sympathischere Wege: Durch das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
will der Gesetzgeber die Pflegesituation verbessern. 2016 sind bereits einige
Regelungen in Kraft getreten, wie beispielsweise der Anspruch auf Pflegeberatung
für pflegende Angehörige. Am 1. Januar 2017 folgen weitere Neuerungen.
So wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und der Anspruch
auf Pflege für demente Patienten verbessert.
Experten sind sich sicher, dass der ambulante Sektor in Zukunft weiter an
Bedeutung gewinnen wird, nach dem Grundsatz: "ambulant vor stationär".
Das Gesetz wird sich daher auch auf die ambulante Versorgung in Deutschland
auswirken. Das Aufgabenspektrum der ambulanten Pflege wird erweitert
und Pflegedienste haben zukünftig pflegerische Betreuungsmaßnahmen
anzubieten.
Um dem vermehrten Pflegebedarf Rechnung tragen zu können, müssen
nachhaltige Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt und geklärt
werden.
Ein schneller Überblick über die Rahmenbedingungen ist jedoch kaum möglich,
da die maßgeblichen Vorschriften im Wesentlichen auf Ebene der Bundesländer
geregelt sind und sich oftmals eine für die Betroffenen nur schwer
erkenn- und einschätzbare Verwaltungspraxis entwickelt hat. Der vorliegende
Leitfaden soll dem Leser eine Orientierung in dieser komplexen Materie ermöglichen,
indem wesentliche Vorgaben zu Fördermöglichkeiten, zur Umlage
der nicht geförderten investiven Aufwendungen sowie raumbezogene heimordungsrechtliche
Vorgaben für stationäre Altenhilfeeinrichtungen und für ambulante
Wohnformen zusammengefasst und erörtert werden.
Prof. Dr. Volker Penter
Partner, Leiter Gesundheitswirtschaft KPMG AG
Karsten Kienitz berät Träger von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen sowie im Gesundheitsmarkt tätige Investoren bei strategischen und operativen Projekten. Im Beriech der Altenhilfe hat er sich auf die Vorbereitung und das Führen von Pflegesatzverhandlungen und die Beratung zur Refinanzierung investiver Aufwendungen für Altenhilfeeinrichtungen spezialisiert. Weitere Schwerpunktthemen sind das Fördermittelrecht, das Heimordnungsrecht, (sektorenübergreifende) Kooperationen und die Begleitung von Transaktionen im sozialen Bereich.