Crowdwork hat sich von einem Nischenphänomen zu einer schnell wachsenden Industrie entwickelt. Arbeitsleistungen, die bisher im Betrieb von angestellten MitarbeiterInnen erledigt wurden, werden über Internetplattformen dezentral organisiert. CrowdworkerInnen registrieren sich in den Plattformen und wählen aus einem Pool von Arbeitsaufträgen aus. Die Entgeltfrage ist ebenso ungeklärt wie die rechtliche Absicherung der CrowdworkerInnen.Warter, Johannes Rechtsanwaltsanwärter und Dissertant am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien