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Ronald Schmid
Fluggastrechte-Verordnung, Kommentar
2017. XIV, 294 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2017
ISBN: 3-406-71791-8 (3406717918)
Neue ISBN: 978-3-406-71791-8 (9783406717918)
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Der Kommentar behandelt systematisch und praxisorientiert alle Fragen rund um die Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) 261/2004). Diese lebendige Rechtsmaterie unterliegt einem stetigen Wandel und ist bislang vom europäischen Gesetzgeber unvollständig und damit nur unbefriedigend geregelt worden. Viele Fallkonstellationen hat er nicht gesehen oder berücksichtigt. Immer neue Urteile und Fachaufsätze versuchen, die sich im Alltag auftuenden Regelungslücken zu schließen und geben der Rechtsmaterie somit immer neue Impulse. In klarer Sprache werden die vielfältigen Fallkonstellationen bei der Durchführung des Luftverkehrs dargestellt und die Passagierrechte erläutert. Im Fokus stehen Fragen wie:
- Wann stehen den Betroffenen Mahlzeiten oder Hotelunterbringungen zu?
- Wann liegen außergewöhnliche Umstände vor (so dass Airlines auch bei Verspätungen und Annullierungen gar nichts zahlen müssen)?
- Muss der Fluggast einen späteren Ersatzflug akzeptieren?
Der Kommentar greift die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte auf und erläutert diese praxisgerecht. Er bietet daher eine ideale Arbeitshilfe in der täglichen Praxis der Richter, Rechtsanwälte und Syndikusanwälte.
Vorteile auf einen Blick
- kompakter dreistufiger Aufbau sorgt schnell für Klarheit (Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung, Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung, Detail-Ebene mit Rechtsprechungsbeispielen und Praxistipps)
- starker Praxisbezug durch Schwerpunkt auf der Rechtsprechung mit den hochaktuellen Themen:
- Haftung des Luftfahrtunternehmens für große Verspätung des Ersatzfluges
- Berechnung der Entfernung bei einer aus zwei Flügen zusammengesetzten Flugreise
- die Flugvorverlegung als umgekehrte Verspätung
Zielgruppe
Der Kommentar ist von Praktikern für Praktiker geschaffen worden und damit für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern bestens geeignet.