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Stand: 2020-02-01
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Klaus Lüderssen

Resozialisierung, Tat und Schuld


2017. 192 S. 210 mm
Verlag/Jahr: BOUVIER 2017
ISBN: 3-416-03391-4 (3416033914) / 3-416-03392-2 (3416033922)
Neue ISBN: 978-3-416-03391-6 (9783416033916) / 978-3-416-03392-3 (9783416033923)

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Im gegenwärtigen Strafrecht vollzieht sich eine stille Revolution. Die Verbindung von Schuld und Vergeltung ist nicht mehr zwangsläufig. Man spricht jetzt eher von Schuld und Prävention. Das ist ein Fortschritt, der den Weg freimacht für die Enttabuisierung des Strafzwecks der Resozialisierung, ohne dass man - wie bei anderen Präventionskonzepten - in die Nähe der Metaphern von Konditionierung oder gar Krieg kommt.
Resozialisierung ist utopisch, mindert die Freiheit, verletzt die Würde. Dieses Ensemble hat sich zu einem Vorurteil verdichtet, das lange nicht mehr überprüft worden ist. Der vorliegende Text versucht das nachzuholen. Dabei wird das Material methodologisch, so gut es geht, à jour gebracht. Das Ergebnis ist, um es mit einem Politiker (Walter Scheel) zu sagen, geprägt von kritischer Sympathie gegenüber Lösungen, die sich vom obrigkeitlichen Strafanspruch verabschieden.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Marburg und Frankfurt am Main legte Lüderssen 1957 das erste juristische Staatsexamen ab. 1962 folgte das Assessorexamen.

Im Jahre 1965 wurde Lüderssen mit einer Arbeit "Zum Strafgrund der Teilnahme" bei Wolfgang Preiser und Friedrich Geerds in Frankfurt promoviert. Die Habilitation erfolgte ebenda 1970 ("Erfahrung als Rechtsquelle").

Danach erhielt er einen Ruf auf einen Lehrstuhl an der Universität Göttingen, bevor er 1971 auf eine C4-Professur nach Frankfurt zurückkehrte, wo er seitdem Strafrecht, Strafprozeßrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie lehrte. Einen Ruf an die Universität Hannover lehnte er 1975 ab.

Neben der Lehre war Lüderssen auch als Strafverteidiger tätig. Im Jahre 2000 wurde er emeritiert.