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Marcus Loose

Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß Paragraph 266a Abs. 2 StGB


Eine Untersuchung zu den Anwendungsproblemen aufgrund der strukturellen Anlehnung an 370 Abs. 1 AO und der Übernahme des "Vorenthaltens" von Beiträgen aus 266a Abs. 1 StGB. Dissertationsschrift
2017. 259 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2017
ISBN: 3-428-14961-0 (3428149610)
Neue ISBN: 978-3-428-14961-2 (9783428149612)

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Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung wird von dem im Jahr 2004 neu eingeführten
266a Abs. 2 StGB erfasst. Dieser ist zwar an die Steuerhinterziehung angelehnt, weist gleichzeitig aber das aus Absatz 1 übernommene "Vorenthalten" von Beiträgen auf. Die daraus resultierenden Anwendungsprobleme wurden im Rahmen der Untersuchung aufgearbeitet und im Wege der Auslegung weitgehend gelöst. Allein im Bereich der Selbstanzeige ist eine Reform zwingend erforderlich, für die ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wurde.

Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der "Alfred Teves-Stiftung" ausgezeichnet.
Obwohl von Arbeitgebern regelmäßig zugleich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden, existiert kein einheitlicher Straftatbestand für beide Beitragsteile. Während das Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile in
266a Abs. 1 StGB geregelt ist, wird das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von dem im Jahr 2004 neu eingeführten
266a Abs. 2 StGB erfasst. Die Tatbestandsstruktur des Absatzes 2 wirft eine Reihe dogmatischer Fragen auf, da sie einerseits an die Steuerhinterziehung gemäß
370 Abs. 1 AO angelehnt ist, andererseits aber das Tatbestandsmerkmal des "Vorenthaltens" von Beiträgen aus
266a Abs. 1 StGB übernommen wurde. Die daraus resultierenden Anwendungsprobleme wurden im Rahmen der Untersuchung aufgearbeitet und konnten im Wege der Auslegung weitgehend gelöst werden. Allein im Bereich der beitragsstrafrechtlichen Selbstanzeige ist eine Reform zwingend erforderlich, für die ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wurde.

Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der "Alfred Teves-Stiftung" ausgezeichnet.
Einleitung und Gang der Untersuchung

1. Entstehungsgeschichte und gesetzgeberische Beweggründe für die konkrete Ausgestaltung des
266a Abs. 2 StGB

Kein gesonderter Straftatbestand zum Schutz der Arbeitgeberbeiträge bis zum 1. August 2004 - Lückenhafter Schutz der Arbeitgeberbeiträge über den Beitragsbetrug gemäß
263 Abs. 1 StGB - Neufassung des
266a - Abs. 2 StGB - Zusammenfassung der Ergebnisse - Reformvorschlag für eine alternative strukturelle Ausgestaltung des
266a StGB

2. Überblick über den Tatbestand des
266a Abs. 2 StGB

Praktische Bedeutung - Schutzgut - Deliktscharakter - Tatbestandsvoraussetzungen (Überblick) - Zusammenfassung der Ergebnisse

3. Spezifische Anwendungsprobleme des
266a Abs. 2 StGB

Auslegung des "Vorenthaltens" von Beiträgen - Tatbestandlicher Zusammenhang ("dadurch") - Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Beitragsentrichtung - Verjährung - Selbstanzeige gemäß
266a Abs. 6 StGB - Zusammenfassung der Ergebnisse

4. Gesamtergebnis und SchlussbetrachtungAnhang: Gesetzestexte des österreichischen Strafgesetzbuches

Literatur- und Sachverzeichnis