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Anja Friederike Hauth

Sitzungspolizei und Medienöffentlichkeit.


Eine verfassungsrechtliche Rekonstruktion. Dissertationsschrift
2017. XIII, 371 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2017
ISBN: 3-428-15161-5 (3428151615)
Neue ISBN: 978-3-428-15161-5 (9783428151615)

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Die Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren wird vermehrt sitzungspolizeilich geregelt. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung wird die Sitzungspolizei in ihren Bezügen zur Medienöffentlichkeit rekonstruiert und eine weiterentwickelte Gesamtkonzeption versucht. Hierbei stehen Anonymisierungsanordnungen, ihr Verhältnis zur Verdachtsberichterstattung und ihre Bedeutung für ein justizförmiges Verfahren im Fokus und es stellt sich die Frage nach einem effektiven Rechtsschutz.
Die juristische Diskussion um die Medienöffentlichkeit von Gerichtsverfahren bezieht sich zumeist auf die Vorschriften über die Öffentlichkeit. In der Gerichtspraxis erfuhr dagegen die Handhabung sitzungspolizeilicher Befugnisse einen Bedeutungszuwachs, der eine weiterentwickelte Gesamtkonzeption der Sitzungspolizei erfordert. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche (Kammer-)Rechtsprechung rekonstruiert die Autorin die Sitzungspolizei in ihren Bezügen zur Medienöffentlichkeit, wobei Anonymisierungsanordnungen, deren Verhältnis zur Verdachtsberichterstattung und deren Bedeutung für ein justizförmiges Verfahren im Fokus stehen: Wann und warum ist hier von einem mehrpoligen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis auszugehen? Welche Konsequenzen sind daraus für den Rechtsschutz zu ziehen? Die Autorin unterbreitet Vorschläge, wie eine auf die Medienöffentlichkeit bezugnehmende sitzungspolizeiliche Generalklausel aussehen und ein effektiver Rechtsschutz ausgestaltet sein könnte.
Einleitung

1. Teil: Bildberichterstattung aus Verhandlung und Sitzung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund: Verbot der Ton- und Filmberichterstattung aus der Verhandlung - Fortentwicklung: Gebot der anonymisierten Bildberichterstattung aus der Sitzung - Kritische Würdigung

2. Teil: Bildberichterstattung aus der Sitzung als zweipoliges Zivilrechtsverhältnis zwischen Verfahrensbeteiligten und Medien?

Keine Befugnis zum Erlass von Anonymisierungsanordnungen? - Identische Abwägungsergebnisse nach

22, 23 KUG? - Sitzungspolizeiliche Abwägungsverantwortung als Verletzung der Medienfreiheiten?

3. Teil: Bildberichterstattung aus der Sitzung als mehrpoliges öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen Verfahrensbeteiligten, Medien und Vorsitzendem

Dogmatischer Bezugsrahmen der Sitzungspolizei - Sitzungspolizei als Befugnis in der medienöffentlichen Sitzung - Doppelwirksame Schutzdimension von Anonymisierungsge- und Bildaufnahmeverboten - Positivierung der medienspezifischen Sitzungspolizei

4. Teil: Konsequenzen für den Rechtsschutz gegen die Sitzungspolizei

Defizite des gegenwärtigen Rechtsschutzes - Bestehen eines verfassungsrechtlichen Rechtsschutzanspruchs - Leitlinien eines effektiven Rechtsschutzes am Beispiel des Strafprozesses

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Personen- und Sachverzeichnis
"Proper Conduct of the Hearing and Media Accessing Court"

Having to ensure the proper conduct of hearings, judges use their discretionary power to restrict the media accessing court. These means were, however, meant to settle conflicts inside courtrooms only. With respect to the freedom of the press, judges cannot preventively regulate conflicts between attending media and parties to proceedings but in case substantive and procedural rights are at stake. Against these potentially infringing judicial measures recourse to legal action is to be provided.