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Stand: 2020-02-01
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Carl Schmitt

Verfassungslehre


11. Aufl. 2017. XXII, 404 S. m. Abb. 23,5 cm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2017
ISBN: 3-428-15206-9 (3428152069)
Neue ISBN: 978-3-428-15206-3 (9783428152063)

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Carl Schmitt gehört nach wie vor zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern des 20. Jahrhunderts. In seiner Verfassungslehre formulierte er grundsätzliche, auch heute noch immer gültige Gedanken zu einem juristischen Kernthema - weshalb sich der Verlag zur zehnten Auflage entschlossen hat.

"Die vorliegende Arbeit ist weder ein Kommentar noch eine Reihe monographischer Einzelabhandlungen, sondern der Versuch eines Systems. In Deutschland liegen heute zur Weimarer Verfassung ausgezeichnete Kommentare und Monographien vor, deren hoher Wert in Theorie und Praxis anerkannt ist und keines Lobes mehr bedarf. Es ist aber notwendig, sich außerdem auch um den systematischen Aufbau einer Verfassungstheorie zu bemühen und das Gebiet der Verfassungslehre als besonderen Zweig der Lehre des öffentlichen Rechts zu behandeln."

Auszug aus Carl Schmitts Vorwort zur 1. Auflage 1928
I. Abschnitt: Begriff der Verfassung

Absoluter Verfassungsbegriff (Die Verfassung als einheitliches Ganzes) - Relativer Verfassungsbegriff (Die Verfassung als eine Vielheit einzelner Gesetze) - Der positive Verfassungsbegriff (Die Verfassung als Gesamtentscheidung über Art und Form der politischen Einheit) - Idealbegriff der Verfassung (in einem auszeichnenden Sinne, wegen eines bestimmten Inhalts so genannte "Verfassung") - Die Bedeutungen des Wortes "Grundgesetz", Grundnorm oder lex fundamentalis (Zusammenfassende Übersicht) - Entstehung der Verfassung - Die Verfassung als Vertrag (Der echte Verfassungsvertrag) - Die verfassunggebende Gewalt - Legitimität einer Verfassung - Folgerungen aus der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt, insbesondere der verfassunggebenden Gewalt des Volkes - Aus dem Begriff der Verfassung abzuleitende Begriffe (Verfassungsänderung, Verfassungsdurchbrechung, Verfassungssuspension, Verfassungsstreitigkeit, Hochverrat)

II. Abschnitt: Der rechtsstaatliche Bestandteil der modernen Verfassung

Die Prinzipien des bürgerlichen Rechtsstaates - Der rechtsstaatliche Gesetzesbegriff - Die Grundrechte - Die Unterscheidung (sog. Teilung) der Gewalten - Bürgerlicher Rechtsstaat und politische Form

III. Abschnitt: Der politische Bestandteil der modernen Verfassung

Die Lehre von der Demokratie, Grundbegriffe - Das Volk und die demokratische Verfassung - Folgerungen aus dem politischen Prinzip der Demokratie - Anwendungen des politischen Prinzips der Demokratie auf den einzelnen Gebieten des staatlichen Lebens - Grenzen der Demokratie - Die Lehre von der Monarchie - Aristokratische Elemente in modernen bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassungen - Das parlamentarische System - Geschichtliche Übersicht über die Entwicklung des parlamentarischen Systems - Übersicht über die Gestaltungsmöglichkeiten des parlamentarischen Systems - Das parlamentarische System der Weimarer Verfassung - Die Auflösung des Parlaments

IV. Abschnitt: Verfassungslehre des Bundes

Grundbegriffe einer Verfassungslehre des Bundes - Folgerungen aus den Grundbegriffen der Verfassungslehre des Bundes

Register

Abkürzungen
Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (¯Freund-Feind-Theorie®) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.