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Stand: 2020-02-01
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Maximilian Schlüter

Schiedsbindung von Organmitgliedern


Entstehung und Reichweite von Schiedsanordnungen und Schiedsvereinbarungen in GmbH, AG und SE. Dissertationsschrift
2017. 327 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2017
ISBN: 3-428-15212-3 (3428152123)
Neue ISBN: 978-3-428-15212-4 (9783428152124)

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Die Arbeit stellt die Frage: Welche Streitigkeiten zwischen einem Organmitglied und der Gesellschaft können vor einem Schiedsgericht verhandelt werden? Dafür wird die Schiedsfähigkeit potentieller Streitigkeiten und die Reichweite von satzungsmäßigen Schiedsanordnungen und vertraglichen Schiedsvereinbarungen analysiert. Besonderes Augenmerk wird auf Beschlussmängel, den grundrechtlichen Justizgewähranspruch und auf den Abschluss mehrseitiger Schiedsvereinbarungen im Gesellschaftsrecht gelegt.
Die Arbeit geht der Frage nach, welche Streitigkeiten zwischen einem Organmitglied und der Gesellschaft vor einem Schiedsgericht verhandelt werden können. Dafür werden zunächst alle organschaftlichen und anstellunsgvertraglichen Streitigkeiten auf ihre Schiedsfähigkeit überprüft. Besonderes Augenmerk wird auf Beschlussmängelstreitigkeiten gelegt, an denen sich auch Organmitglieder als Kläger beteiligen können. Danach wird analysiert, welche Streitigkeiten Gegenstand von satzungsmäßigen Schiedsklauseln sein können. Insbesondere werden die verfassungsmäßigen Schranken, die sich aus dem Justizgewähranspruch ergeben, sowie die für die AG und SE geltende Satzungsstrenge begutachtet. Der letzte Schwerpunkt liegt auf Schiedsvereinbarungen mit Organmitgliedern. Dabei werden vor allem europa-, verbraucher- und AGB-rechtliche Gesichtspunkte einbezogen. Besondere Beachtung findet hier der Abschluss mehrseitiger Schiedsvereinbarungen im Gesellschaftsrecht.
A. Einleitung

Problemaufriss - Begriff der Schiedsbindung - Sonstige Begriffe und Prämissen - Verlauf der Bearbeitung

B. Vor- und Nachteile von Schiedsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern und Gesellschaft

Vertraulichkeit - Verfahrensgestaltung - Kompetenz der Schiedsrichter - Vollstreckbarkeit des Schiedsspruches - Verfahrensdauer - Keine Präzedenzwirkung - Befriedungseffekt - Unparteilichkeit des Schiedsrichters - Unvorhersehbarkeit von Entscheidungen - Kosten - Ungeeignetheit für den einstweiligen Rechtsschutz

C. Potentielle Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern und Gesellschaften und deren Schiedsfähigkeit

Objektive Schiedsfähigkeit - Streitigkeiten

D. Statutarische Schiedsklauseln

Allgemeine Erwägungen zu statutarischen Schiedsklauseln - Besonderheiten bei der GmbH - Besonderheiten bei der AG - Besonderheiten bei der SE

E. Vertragliche Schiedsvereinbarung

Rechtsnatur der Schiedsvereinbarung - Zweipersonenschiedsvereinbarung zwischen Gesellschaft und Organmitglied - Mehrparteienschiedsvereinbarungen

F. Gesamtauswertung und Erkenntnisse

Schiedsbindung von Organmitgliedern - Zur Vorzugswürdigkeit des Schiedsverfahrens - Freiwilligkeit als Legitimation für das Schiedsverfahren - Definition der Schiedsanordnung,
1066 ZPO - Statutarische Schiedsklausel - Voraussetzungen und Grenzen von Zweipersonenschiedsvereinbarungen - Mehrparteienschiedsvereinbarungen im Gesellschaftsrecht - Organschaftliche Erstattungsansprüche und ¯Entlastungsklage® - Streitigkeiten über Beschlüsse von Gesellschafter- und Hauptversammlungen - Andere Organbeschlüsse - Abberufung von Organmitgliedern - Informationsansprüche - Anstellungsvertragliche Streitigkeiten und Arbeitsgerichtsbarkeit

Literatur- und Stichwortverzeichnis
"The Obligation to Arbitrate for Board Members of Limited Liability Companies"

The dissertation addresses the question which disputes between board members and their companies can be settled in arbitration. It analyses the arbitrability of all relevant disputes that could arise either out of their status as board member or out of their service contracts. After that it determines which disputes can fall within the scope of an arbitration clause within the articles of incorporation and within the scope of an arbitration agreement between the company and the board member.