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Hannes Schrägle

Das begehungsgleiche Unterlassungsdelikt


Eine rechtsgeschichtliche, rechtsdogmatische und rechtsvergleichende Untersuchung und die Entwicklung eines Systems der Garantietypen. Dissertationsschrift
2017. XXVI, 339 S. 22,5 cm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2017
ISBN: 3-428-15263-8 (3428152638)
Neue ISBN: 978-3-428-15263-6 (9783428152636)

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Das "unechte" Unterlassungsdelikt gilt als das "dunkelste und umstrittenste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des Strafrechts und ist in seiner gegenwärtigen Handhabung in Theorie und Praxis mit den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes (nullum crimen sine lege certa) kaum vereinbar. Die vorliegende Studie untersucht rechtsgeschichtlich, rechtsdogmatisch und rechtsvergleichend das Problem der deliktischen Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen am Beispiel der deutschen, englischen und französischen Rechtsordnung.
Das "unechte" Unterlassungsdelikt gilt als das "dunkelste und umstrittenste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des Strafrechts und ist in seiner gegenwärtigen Handhabung in Theorie und Praxis mit den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes (nullum crimen sine lege certa) kaum vereinbar. Doch die Materie widersetzt sich hartnäckig einer rechtlichen Durchdringung und Normierung.

Die vorliegende Studie untersucht rechtsgeschichtlich, rechtsdogmatisch und rechtsvergleichend das Problem der deliktischen Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen. Herangezogen werden die deutsche, die englische und die französische Rechtsordnung. Das deutsche Strafgesetzbuch bietet eine wenig aussagekräftige Generalklausel, zu deren Konkretisierung zahlreiche Lehren entwickelt wurden, von denen aber keine zu allgemeiner Anerkennung gelangte, weswegen die Bestimmung der Garantenstellungen der Rechtsprechung überlassen bleibt. In England ist es nicht ungewöhnlich, dass die höheren Richter entscheiden, wann eine legal duty vorliegt. In Frankreich hingegen lehnt man die Figur der commission par omission ab, weil sie gegen das Gesetzlichkeitsprinzip verstoße.

Der Autor analysiert anhand strafrechtsspezifischer Kriterien das rechtliche Rohmaterial der drei untersuchten Länder. Auf diese Weise gelangt er zu einer allgemeinen und strafrechtssystemübergreifenden Struktur der begehungsgleichen Unterlassungen. Die Struktur überführt er in eine Lehre von den Garantietypen, die funktionalkriminalpolitisch gegründet ist. Sie bildet die Basis einer tatbestandlichen Umschreibung des begehungsgleichen Unterlassungsdelikts. Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag.
Teil 1: Geschichte der Gleichstellung von Tun und Unterlassen

Die deutschen Lehren von Feuerbach bis Nagler - Die Entwicklung der englischen legal duty - Der Code pénal von 1810 und die commission par omission - Vergleichende Betrachtung

Teil 2: Lehren und Rechtstechniken der Gegenwart

Generalklausel und Theorien - Common Law and Case Law - Codification - Abschließende Bewertung

Teil 3: Struktur der begehungsgleichen Unterlassungen

Aufgabenerfüllung - Verkehrssicherung - Gefahrverantwortung - Kindersorge und -beaufsichtigung - Beistandsgemeinschaften - Resümee

Teil 4: Grundlagen und Methodik der Garantietypenlehre

Gesetz und System - Tatbestand und Begriffe - Typisierung der Garantieverhältnisse - Begehungsgleicher Unterlassungsunwert - Grundfunktionen der Pflichten und Grundfragen der Begehungsgleichheit - Verantwortlichkeiten der am Geschehen Beteiligten

Teil 5: System der Garantietypen

Aufgabengarantie. Der Aufgabengarant - Verkehrsgarantie. Der Verkehrsgarant - Gefahrverantwortungsgarantie. Der Gefahrverantwortungsgarant - Sorge- und Beaufsichtigungsgarantie. Der Sorge- und Beaufsichtigungsgarant - Gemeinschaftsgarantie. Der Gemeinschaftsgarant

Teil 6: Gesetzesvorschlag

Formulierung - Anmerkung

Literaturverzeichnis