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Jan Dirk Harke
Wissen und Wissensnormen.
Zur Behandlung von Organisationswissen im Bürgerlichen Recht.
2017. 116 S. 116 S. 190 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2017
ISBN: 3-428-15286-7 (3428152867)
Neue ISBN: 978-3-428-15286-5 (9783428152865)
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Die Frage, ob sich eine Organisation die Kenntnisse ihrer aktuellen oder ehemaligen Bediensteten zurechnen lassen muss, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet, je nachdem, ob es um eine mögliche Haftung der Organisation oder darum geht, ob sich diese die Einrede der Verjährung entgegenhalten lassen muss. Diese Divergenz widerspricht dem Ansatz, die Wissenszurechnung einheitlich aus
166 BGB und allgemeinen Erwägungen wie dem Gebot der Gleichbehandlung natürlicher und juristischer Personen herzuleiten. Statt diese weiter zu verfolgen, gilt es, die abweichenden Ergebnisse auf unterschiedliche Zurechnungsnormen zurückzuführen.
Die Frage, ob sich eine Organisation die Kenntnisse ihrer aktuellen oder ehemaligen Bediensteten zurechnen lassen muss, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet, je nachdem, ob es um eine mögliche Haftung der Organisation oder darum geht, ob sich diese die Einrede der Verjährung entgegenhalten lassen muss. Diese Divergenz widerspricht dem Ansatz, die Wissenszurechnung einheitlich aus
166 BGB und allgemeinen Erwägungen wie dem Gebot der Gleichbehandlung natürlicher und juristischer Personen herzuleiten. Statt auf dieser Grundlage eine gemeinsame Lösung für alle Konstellationen zu suchen, gilt es vielmehr, das einheitliche Begründungsmuster aufzugeben. Die unterschiedliche Behandlung von Haftung und Verjährung ist gerechtfertigt, weil für beide Fälle unterschiedliche Zurechnungsnormen gelten. Sie sind strenger, wenn es um eine mögliche Haftung der Organisation geht, lassen eine Wissenszurechnung dagegen nur unter besonderen Voraussetzungen zu, wenn es um eine rechtsgeschäftliche oder rechtsgeschäftsähnliche Bindung der Organisation geht, wie sie auch bei der Verjährung im Raum steht.
I. Eine neue Entscheidung, ein altes Problem
Die Rechtsprechung zur vertraglichen Arglisthaftung - Die Judikatur zum Verjährungsbeginn - Die neuere insolvenzrechtliche Rechtsprechung - Eine neue Synthese?
II. Bisherige Begründungsansätze und ihre Kritik
Die Lehre vom Wissensvertreter - Das Gleichstellungsargument - Pflicht zur Organisation der verbandsinternen Kommunikation - Grundsatz von Treu und Glauben
III. Eine differenzierte Lösung
278 BGB als Regelungsmodell für Zu- und Zusammenrechnung - Das Vorbild der Rechtsprechung zum Bauvertragsrecht - Haftungs- und erklärungsorientierte Wissensnormen - Und das Deliktsrecht?
IV. Wissenszurechnung im Konzern
Die Rechtsprechung des fünften Senats - Versicherungsrechtliche Judikatur - Zusammenspiel mit dem Schrifttum - "Funktionale Einheit" und Wissensnormen
V. Resultat
Zum Autor
"Den in stringenter ´Beweisführung´ geäußerten Thesen des Buches kann man zustimmen [...] oder sich daran ´reiben´. [...] Wie auch immer man zu den genannten Ansichten steht, stellen diese jedenfalls eine große Bereicherung der Diskussion über den Umgang von Wissen in ´Organisationen´ dar und provozieren in hervorragender Weise den weiteren wissenschaftlichen Diskurs.[...]" Prof. Dr. Petra Buck-Heeb, in: Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, Bd. 182, 1/2018