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Stand: 2020-02-01
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Anna Rückel

Die Auswirkungen einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung auf das Strafverfahren


Eine Untersuchung von Geldstrafe, Geldauflagen nach 153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO und geldwerten Bewährungsauflagen nach 56 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 4 StGB. Dissertationsschrift
Neuausg. 2017. 289 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2017
ISBN: 3-631-72551-5 (3631725515)
Neue ISBN: 978-3-631-72551-1 (9783631725511)

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Die Autorin untersucht, ob bei einer Insolvenzanfechtung von Geldstrafen, Geldauflagen (
153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO) und geldwerten Bewährungsauflagen (
56 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 4 StGB) das Strafverfahrens fortgesetzt und wie eine Insolvenzanfechtung bereits bei der Sanktionierung verhindert werden kann.
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Geldstrafen und Geldauflagen zugunsten der Staatskasse (
153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 2 StPO) vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Die Autorin zeigt auf, warum es bei Geldstrafen, Geldauflagen und geldwerten Bewährungsauflagen nicht möglich ist, das Strafverfahren nach Rückzahlung zur Insolvenzmasse fortzusetzen (zum Beispiel durch Vollstreckung der Ersatzfreiheitstrafe in der Insolvenz, Widerruf der Strafaussetzung und nochmaliger Zahlung aus unpfändbarem Vermögen). Die Insolvenzanfechtung von geldwerten Einstellungs- beziehungsweise Bewährungsauflagen kann von Staatsanwaltschaft und Gericht durch Ausweichen auf andere, nicht auf Zahlung gerichtete Auflagen und Weisungen verhindert werden. Die Autorin zeigt, dass Alternativen zur Geldstrafe nicht bestehen.
Untersuchung denkbarer strafrechtlicher Folgen einer Insolvenzanfechtung von Geldstrafen (Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe in der Insolvenz) - Strafrechtliche Folgen von Geldauflagen nach
153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO (Fortsetzung des Ermittlungs- bzw. Hauptverfahrens) - Strafrechtliche Folgen von geldwerten Bewährungsauflagen nach
56 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 4 StGB (Widerruf der Strafaussetzung, nachträgliche Erteilung der Auflage aus unpfändbarem Vermögen zu zahlen) - Erörterung insolvenz- und strafrechtlicher Lösungsansätze mit dem Ziel der Vermeidung von Insolvenzanfechtungen bzw. zur Reaktion auf Insolvenzanfechtungen

Anna Rückel studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Bonn und promovierte an der Universität Passau.